Antrag: Klimaschutzziele verbindlich festschreiben – ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen

Hannover, den 22.10.13

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Fraktion der SPD

 

 

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der jüngste Bericht des Weltklimarates (IPCC) lässt befürchten, dass der Klimawandel deutlich schneller voranschreitet, als bisher erwartet. Hauptursache ist der steigende Kohlendioxidgehalt der Atmosphäre, der nach Messungen der US-Behörde NOAA in diesem Jahr einen neuen Spitzenwert erreicht hat.

Die Forschungs- und Regierungsdelegierten aus 195 UN-Staaten befürchten, dass der Meeresspiegel noch in diesem Jahrhundert um bis zu 82 cm ansteigen könnte. Extremwetterereignisse nehmen zu. Besonders betroffen sind entwicklungsschwache Länder des Globalen Südens, die keine ausreichenden Anpassungsmaßnahmen ergreifen können. Aber auch das Küstenland Niedersachsen steht angesichts der Klimaveränderungen vor erhebliche Herausforderungen. Deshalb muss neben einer nachhaltigen Küstenschutzstrategie mehr als bisher getan werden, die Erderwärmung tatsächlich auf 2 Grad zu begrenzen.

Der Landtag stellt fest:

Die Bundesregierung hat im März 2007 auf europäischer Ebene zugesagt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland gegenüber dem Referenzjahr 1990 um 40 Prozent bis 2020 und um 80 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050 zu reduzieren.

Die Landesregierung hat bereits entscheidende Weichenstellungen für den Klimaschutz in Niedersachsen vorgenommen und im Haushaltsentwurf 2014 verankert. Die Niedersächsische Moorschutzstrategie zielt auf die Reaktivierung von Kohlenstoffsenken. Die neue Klimaschutz- und Energieagentur bündelt Kompetenzen auf Landesebene und unterstützt die Landesregierung bei der Erarbeitung von strategischen Leitlinien und Aktionsprogrammen.

Der Landtag fordert den Bund auf:

Die nationalen Klimaschutzziele in einem Klimaschutzgesetz verbindlich festzuschreiben und die entsprechenden erforderlichen Maßnahmen zu definieren.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Ein Niedersächsisches Klimaschutzgesetz in die parlamentarischen Beratungen einzubringen, mit dem Niedersachsen seinen Beitrag zu den nationalen Emissionsminderungszielen verbindlich festschreibt und die dazu erforderlichen Maßnahmen definiert.
  2. Sich auf Bundesebene bei der künftigen Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Vereinbarungen zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele in die Koalitionsverträge aufgenommen werden.
  3. Unter breiter Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen eine Niedersächsische Klimaschutzstrategie zu erarbeiten, mit der die Ziele des Klimaschutzgesetzes operationalisiert werden. Dabei sind für den Klimaschutz auf Landesebene die Handlungsfelder Energieeffizienz und -einsparungen und Regenerative Energieerzeugung von zentraler Bedeutung. Dies erfordert Maßnahmen u.a. in den Bereichen Strom- und Wärmeerzeugung, Bauen und Wohnen, Landwirtschaft, Verkehr sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung.
  4. Ein kontinuierliches Monitoring einzurichten, um sicherzustellen, dass die Ziele des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes erreicht und die Maßnahmen der Klimaschutzstrategie erfüllt werden.
  5. Die Schwerpunktsetzung der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 auf Klimaschutz und Energieeffizienz effizient und wirksam für Maßnahmen in Niedersachsen zu nutzen.

Begründung

Im März 2007 hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um 80 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Dieses Ziel droht jedoch deutlich verfehlt zu werden: Die Energiewende wurde von der schwarz-gelben Bundesregierung schlecht gemanagt, der Klimaschutz vernachlässigt. Der europäische Emissionshandel ist ein wichtiges marktwirtschaftliches Instrument des Klimaschutzes, kann jedoch aufgrund des Überangebots an Zertifikaten und des resultierenden Preisverfalls seine Wirkung kaum entfalten.

Die Selbstverpflichtung der Bundesregierung muss nunmehr nach rund sieben Jahren endlich verbindlich im nationalen Recht verankert werden. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen drängt die Bundesregierung in seinem jüngsten Gutachten, mit einem Klimaschutzgesetz klare Leitplanken für die Energiewende zu definieren.

Ein erheblicher Teil – etwa 16 Prozent - der bundesweit seit 1990 eingesparten CO2-Emissionen sind auf den Zusammenbruch der alten, extrem klimaschädlichen Industrie der ehemaligen DDR zurückzuführen. Unabhängig davon wird die Landesregierung ehrgeizige Ziele für den niedersächsischen Klimaschutz definieren.

Die Niedersächsische Regierungskommission Klimaschutz hat im Februar 2012 ihren Abschlussbericht „Empfehlungen für eine niedersächsische Klimaschutzstrategie“ vorgelegt. Die alte Landesregierung hat es aber versäumt, daraus ein verbindliches Maßnahmenprogramm mit konkreten Zielvorstellungen zu entwickeln und praktische Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Empfehlungen umfassen unter anderem die Einrichtung einer Klimaschutzinstitution in Niedersachsen. Die Landesregierung hat diesen Vorschlag aufgegriffen und richtet im kommenden Jahr eine Niedersächsische Energie- und Klimaschutzagentur ein. Die Regierungskommission hat außerdem die besondere Bedeutung der Landnutzung für den Klimaschutz in den Fokus gerückt. Die Landesregierung greift dieses bereits auf und verfolgt mit ihrer Moorschutzstrategie das Ziel, die CO2-Emissionen aus Mooren zu reduzieren und die niedersächsischen Hochmoore als Kohlenstoffsenken zu reaktivieren.

Wir fordern nicht nur den Bund zu einer rechtlichen Verankerung der Treibhausgas-Minderungsziele auf. Auch Niedersachsen muss verbindliche Ziele für den Klimaschutz definieren. Ein niedersächsisches Klimaschutzgesetz muss dabei das Ziel festlegen, den Weg zur Erreichung dieses Zieles jedoch in einem breiten gesellschaftlichen Dialogprozess definieren. Hierfür liefert der Abschlussbericht der Regierungskommission Klimaschutz eine wichtige fachliche Grundlage. Seit 1990 konnten die CO2-Emissionen in Niedersachsen lediglich um rund 12 Prozent gesenkt werden. Um bis 2020 einen ambitionierten Beitrag zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten, sind deutlich größere Anstrengungen in den Bereichen Energieeinsparung und -effizienz, beim Ausbau der Erneuerbaren und beim Klimaschutz in der Landnutzung erforderlich.

 

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