Rede Volker Bajus zu Umweltzonen in Osnabrück und Hannover

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-Es gilt das gesprochene Wort-

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

Als dieser Antrag in erster Beratung im Plenum war, hatten wir angekündigt, die Debatte über Sinn und Zweck ihres Antrags im Ausschuss zu vertiefen. Das haben wir auch gemacht und eine ausführliche Anhörung des MU, der betroffenen Städte und des GGA Hildesheim vorgenommen.

 

Liebe KollegInnen von der FDP, sie haben ja – wohl vorsichtshalber - von Anfang an auf eine Begründung in ihrem Antrag verzichtet. Nun ja, nach der Ausschussberatung wissen wir auch warum. Es gibt ihrerseits schlicht und einfach keine sachliche Begründung. Daher müssen sie sich jetzt die Frage gefallen lassen, warum ziehen sie diesen überflüssigen Antrag nicht einfach zurück?

Womöglich sind die Hans-Heinrich Sander-Gedächtniswochen bei Ihnen noch nicht zu Ende. Sein unermüdlicher Einsatz gegen die Umweltzone, eine eher peinliche Don Quichotterie gegen die Luftqualität und die Gesundheit der BürgerInnen in Hannover und Osnabrück, lassen sie hier noch einmal hoch leben.

 

Warum eigentlich? Weil nun einmal mehr alle Fragen geklärt sind ?

1.  Frage: Leisten Umweltzonen einen Beitrag zur Minderung der Luftbelastung?
Antwort der zuständigen Behörde und des GAA Hildesheim, dass die Modellrechnungen gemacht hat: Ja, im Mittel 2 µg/m3, in besonders belasteten Straßenzügen 3,5 bis 4  µg/m3. 2015 mithin noch 1 µg

2.  Reichen die anderen Maßnahmen der Luftreinhaltepläne in Hannover in OS nicht aus?
Antwort: Obwohl Hannover 33 und OS 23 weitere Maßnahmen ergriffen haben, bedarf es zusätzlich der Umweltzone, um die Luft sauberer zu machen und die Grenzwerte erreichbar werden zu lassen.

3.  Kann die Umweltzone jetzt nicht abgeschafft werden?
Nein, die Grenzwerte, werden auch 2015 nicht erreicht. Insofern sind die Kommunen verpflichtet, alle wirksamen Maßnahmen zu ergreifen. Erst wenn die Umweltzone deutlich weniger als 1 µg/m3 Reduktion erbringt, sei sie verzichtbar.

4.  Wer ist zuständig? Können Landtag oder Bundesrat – wie im Antrag gefordert – überhaupt Einfluss nehmen?
Per Erlass der schwarzgelben Landesregierung sind seit dem 1.4.2007 allein die Kommunen zuständig. Diese tragen das Rechtsrisiko. Wir können hierzu also beschließen, was wir wollen, es hätte keine Folgen.

 

Meine Damen und Herren!

Die Sachlage ist also eindeutig! Diesen Antrag können wir – mit Blick auf die Verantwortung der Gesundheit der HannoveranerInnen und der OsnabrückerInnen  - nur ablehnen.

Er wäre nicht nur rechtlich unhaltbar, sondern er wäre auch ein Misstrauensvotum gegenüber zweier Städte, die vom Land die alleinige Verantwortung übertragen bekommen haben. Das haben die engagierten Städte, die jeweilige Arbeitsebene, aber auch die OBs Schostok (SPD) und Griesert (CDU) nicht verdient.

 

Solange also die Umweltzonen eine entlastende Wirkung haben, solange sind sie als Notwehrmaßnahme der Kommunen unverzichtbar.

Wann sie schließlich wirkungslos sind, das werden Hannover und Osnabrück selber und souverän entscheiden. Die FDP brauchen sie dafür nicht.

 

Die Umweltzonen werden dann abgeschafft, wenn sich die Fahrzeugflotte hinreichend erneuert. Bis das amtlich und fachlich festgestellt ist, müssen die Besitzer alter Fahrzeugtechnik die Umweltzone umfahren. Weil sie sonst mit ihren Fahrzeugen die Freiheit der dort lebenden Menschen einschränken. Die Altautobesitzer haben eine Alternative, die Anwohner nicht.


Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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