Rede Volker Bajus: Gesetzentwurf (CDU) - Enteignungsgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

wahrscheinlich kennt jeder von Ihnen das Gefühl, manchmal im Hamsterrad des Alltags gefangen zu sein. Als vernünftiger Mensch versucht man das tunlichst zu vermeiden.

Wieso Sie von der CDU uns aber gezielt und mutwillig hier in die Endlosschleife zwingen, bleibt mir ein Rätsel. Nach nur 18 Monaten Opposition offenbaren sich in Ihrem Gesetzesentwurf Einfallslosigkeit und Ermüdungserscheinungen.

Erst im Januar haben Sie uns einen Antrag vorgelegt, mit dem Sie eine Beteiligung vom Netzausbau Betroffener Grundstückeigentümer an der Rendite der Stromnetzbetreiber forderten. Im Juli haben wir darüber entschieden. Und jetzt, servieren Sie dasselbe noch einmal, nur neu verpackt als Gesetz. 

Anrede,

wir haben Ihnen doch längst den gangbaren Weg gewiesen: Es ist der Bund, der sich des Themas annehmen und prüfen sollte, ob und wie die Entschädigungsfrage im § 45 des Energiewirtschaftsgesetzes neu zu regeln ist.

Genau da gehört das hin, meine Damen und Herren von der CDU. Das muss bundeseinheitlich geregelt werden. Es wäre doch absurd, die Verantwortung für die Planung der Leitungstrassen an den Bund zu übertragen und bei der Entschädigungsfrage jedes Land sein eigenes Süppchen kochen zu lassen.

Da können sie Tausend mal schreiben, es ginge Ihnen um den Netzausbau und die Erhöhung der Akzeptanz bei den Flächeneigentümern. Sie betreiben mit Ihrer Kleinstaaterei im Entschädigungsrecht das genaue Gegenteil.

Anrede,

Warum nutzen Sie nicht Ihren Einfluss auf Bundesebene und machen sich für Änderungen bei der Entschädigung stark?

Solange das unterbleibt, müssen Sie sich nicht wundern, wenn Sie dem Vorwurf ausgesetzt werden, dass es Ihnen nicht um die Sache, sondern allein darum geht, sich beim Bauernverband lieb Kind zu machen.

Anrede,

Ihr Gesetzentwurf ist auch rechtssystematisch nicht stimmig. Normalerweise soll sich die Entschädigung bei einer Enteignung am Verkehrswert der Immobilie ausrichten. Nur beim Bau von Stromleitungen soll das anders sein und sich an der Rendite der Infrastruktureinrichtung orientieren?  

Natürlich, Enteignung darf es nur geben, wenn es dafür ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt. Das heißt aber nicht, dass mit dem was da gebaut wird– außer bei Stromleitungen – keine Rendite erzielt wird. Werden Grundstückseigentümer denn bei Straßenbauprojekten nach den von Ihnen favorisierten PPP-Modellen an den Renditen beteiligt? Nein!

Bekommt der Flächeneigner Anteile an der LKW-Maut? Nein!

Und, wie ist das eigentlich mit der PKW-Maut? Auch nicht.

Aber, an dieses vermurkste Projekt der Union glauben Sie ja selbst nicht mehr.

Anrede,

Wir sehen Ihr Gesetzentwurf ist falsch und in sich völlig unausgegoren. So etwas kann man in Verantwortung nicht beschließen. Und das werden wir auch nicht tun.

Sie von der CDU müssen aufpassen, nicht auch noch bei den Bauern unglaubwürdig zu werden.

Solange Sie auf der Bundesebene nämlich keinen Finger rühren und uns hier Schaufensteranträge präsentieren, nimmt Ihnen Ihr Anliegen keiner ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Zurück zum Pressearchiv