Änderungsantrag: Windenergieland Nr. 1 bleiben - Chancen nutzen –Die Menschen im Land an der Energiewende beteiligen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

zum Antrag der FDP-Fraktion - Drs. 17/1973

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Windenergieland Nr. 1 bleiben - Chancen nutzen –Die Menschen im Land an der Energiewende beteiligen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Erneuerbare Energien sind inzwischen tragende Säule der Stromerzeugung. Im Jahr 2014 waren Wind, Sonne und Biomasse mit einem Anteil von über 25,8 Prozent bereits die wichtigsten Energiequellen im deutschen Strommix. Damit lieferten die Erneuerbaren erstmals mehr Energie als die fossilen Energieträger Braunkohle, Steinkohle oder Atomkraft.

Den größten Beitrag zur erneuerbaren Stromproduktion erbringt die Windkraft. Niedersachsen ist hinsichtlich der installierten Windenergieleistung Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich. Mit über 8.200 MW installierter Leistung stellt Niedersachsen rund ein Viertel der bundesweiten Onshore-Windkapazitäten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Im Jahr 2014 wurde die installierte Onshore-Windenergieleistung in Niedersachsen um 627 MW ausgebaut. Damit liegt Niedersachsen beim Zubau im Ländervergleich auf Platz 2.

Die Windenergie ist die kostengünstigste erneuerbare Energieart. Niedersachsen hat als Flächenland mit einer großen Zahl windreicher Regionen noch Potential. Die Verfügbarkeit geeigneter Flächen stellt dabei eine grundlegende Voraussetzung für den Ausbau der Windenergienutzung dar.

Der Ausbau der Windenergie ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, in dem fossile Energien ersetzt werden, sondern auch eine Riesenchance für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Eine dezentrale Ausrichtung der Energiewende bietet lokalen Akteuren neue Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen und im strukturschwachen Raum. Hier wird zusätzliche regionale Wertschöpfung und lokales Steueraufkommen generiert. Die Windenergie-Branche sichert bereits jetzt rund 32.000 Arbeitsplätze in Niedersachsen, viele davon hochqualifiziert. Projektentwicklung, Zulieferindustrie sowie Bau- und Serviceleistungen sind von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt. Das stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe. Allein im Jahr 2012 flossen 2,3 Milliarden Euro aus EEG-Einspeisevergütung nach Niedersachsen.

Der Ausbau der Windenergie benötigt ertragreiche Flächen, die menschen- und naturverträglich sind. Bei der Auswahl von Standorten müssen sowohl die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner als auch Belange des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden.

Derzeit werden in Niedersachsen rund 1,1 Prozent der Landesfläche windenergiewirtschaftlich genutzt. Nach Schätzungen der Landesregierung steht rund ein Viertel der aktuellen Windenergie-Standorte nicht für ein Repowering zur Verfügung, weil für moderne Anlagen größere Abstände zu Anwohnern oder anderen Schutzgütern eingehalten werden müssten. Sie stehen damit für den weiteren Ausbau im Rahmen eines Repowerings nicht zur Verfügung. Die regionale Planung muss daher weitere, ggf. alternative Standorte ausweisen.

Der Windenergieerlass der Landesregierung wird den Akteuren auf der kommunalen Ebene einen einheitlichen Rahmen mit transparenten Kriterien geben, an dem sich die regionale Raumplanung orientieren kann. Er gibt den örtlichen Akteuren wichtige Hinwiese für eine zielorientierte Planung und eine sachlich abgesicherte Abwägung und unterstützt diese dabei, ökologische und soziale Konflikten zu minimieren und schafft dadurch Rechtssicherheit. Auch zukünftig wird im Genehmigungsverfahren im Einzelfall geprüft, welche Abstände zu Wohnbebauung, Schutzgebieten und Habitaten geboten sind, um die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt zu erfüllen.

Ein weiterer Umstieg auf Erneuerbare Energien ist nur mit breiter Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger möglich. Der beste Weg, diese Unterstützung dauerhaft zu sichern, ist eine dezentrale Energiewende. Nicht mehr nur wenige große Energieversorger sollen von den wirtschaftlichen Vorteilen der Energieerzeugung profitieren, sondern auch zahlreiche Stadtwerke, Bürgergenossenschaften und Projekte mit kommunaler und öffentlicher Beteiligung. Eine solche Energiewende von unten ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und regionalen Unternehmen, die Energiewende unmittelbar mitzugestalten.

Der Landtag begrüßt

  • die Einrichtung des Rundes Tisches „Energiewende“ durch die Landesregierung, um ein Leitbild für eine zukunftsfähige Energieversorgung in Niedersachsen zu erarbeiten und das Ziel der Landesregierung, Strategien für den Ausbau der Onshore-Windenergie auf 20 Gigawatt bis 2050 zu entwickeln,
  • dass die Kommunen durch den Windenergieerlass Planungshinweise erhalten, die eine landeseinheitliche Verfahrensweise unterstützen, den Trägern der Regionalplanung die Planungshoheit jedoch weiterhin überlässt,
  • dass die Landesregierung im Dialogverfahren mit wichtigen Akteuren aus Wirtschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft einen Windenergieerlass erarbeitet hat, der einen einheitlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Windenergie in Niedersachsen formuliert.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • sich weiterhin dafür stark zu machen, dass Niedersachsen Windenergieland Nr. 1 bleibt,
  • Landeseigene Grundstücke für die Windenergienutzung vorrangig an Betreiber zu vergeben, die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Standorts beteiligen bzw. einen Beitrag zur regionalen und kommunalen Wertschöpfung leisten,
  • zu prüfen, inwieweit lokal ansässigen Bürgerinnen und Bürgern und kommunalen Einrichtungen wie z.B. Stadtwerken eine vorrangige wirtschaftliche Beteiligungsmöglichkeit bei der Realisierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie eingeräumt werden kann,
  • zu prüfen, gemeinsam mit den niedersächsischen Umweltverbänden ein Pilotprojekt durchzuführen, um bei Konflikten vor Ort zu vermitteln,
  • die Energiewende weiterhin in Niedersachsen mit großer Transparenz und breiter Öffentlichkeitsbeteiligung umzusetzen.

Begründung

Für die Erarbeitung eines Windenergie-Erlasses hat die Landesregierung im Februar 2014 ein Dialogforum eingerichtet. Die Landesregierung lässt sich in diesem Prozess beraten von den Kommunalen Spitzenverbände (NLT, NSGB, NST), von Naturschutzverbänden (BUND, NABU), Verbänden und Vertretern der Windenergiebranche (Enercon, GE, BWE, WVW, Energiekontor), den Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN), der Klimaschutzagentur Region Hannover sowie der Koordinierungsstelle Windenergierecht. Im Erlass werden Ziele in Bezug auf die landesweit zu installierende Leistung und die entsprechende räumliche Belegung formuliert. Diese dienen der Orientierung der Energiewirtschaft und der regionalen Planungsträger in Niedersachsen. Einer zusätzlichen Festlegung in der Raumordnungsplanung bedarf es dazu nicht.

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