Antrag: Grundlage für die Ausweisung des Drömlings als UNESCO-Biosphärenreservat in Niedersachsen schaffen – länderübergreifende Zusammenarbeit fördern

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

UNESCO-Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen ein Ausgleich zwischen dem Umweltschutz und der Wirtschaft Lebensräume geschaffen werden soll. Um als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt zu werden, muss das Gebiet für einen Landschaftstypen charakteristisch sein. Weltweit wurden 631 Reservate in 119 Ländern ausgewiesen, in Deutschland gibt es 16 UNESCO-Biosphärenreservate. Ausgewiesene Gebiete in Niedersachsen sind das Niedersächsische Wattenmeer und die Flusslandschaft Elbe.

Der Naturraum Drömling umfasst eine ausgedehnte Niederungs- und Niedermoorlandschaft, die sich teilweise auf niedersächsischem und sachsen-anhaltinischem Gebiet befindet. Beide Länder haben in diesem Gebiet einige umfangreiche Naturschutzmaßnahmen durchgeführt. Im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt zwischen SPD und CDU ist vorgesehen, dass der Drömling als Biosphärenreservat nach Landesrecht ausgewiesen werden soll. Dem Antrag werden gute Erfolgschancen beigemessen, wenn der vom UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ bevorzugter länderübergreifender Ansatz auch in Niedersachsen mitgetragen wird.

Der Landtag begrüßt,

  • dass eine gemeinsame, grenzüberschreitende  Arbeitsgruppe zum Drömling eingerichtet wurde.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • Zu berichten, wie der Stand zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit den Landkreisen, Gemeinden, Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden sowie anderen Interessenverbänden zum länderübergreifenden Biosphärenreservat „Drömling“ ist.
  • Die Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt fortzusetzen, mit dem Ziel, gemeinsam im Dialog mit allen Beteiligten die Einrichtung eins Biosphärenreservates „Drömling“ voranzubringen.
  • Die notwendigen Voraussetzungen für die Anmeldung des niedersächsischen Teils des „Drömlings“ zum UNESCO-Biosphärenreservat bereitzustellen.

Begründung

Biosphärenreservate haben laut dem BfN die drei Hauptfunktionen des Schutzes, der Entwicklung und der logistischen Unterstützung. Es soll ein Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt geleistet werden, es soll eine Förderung einer wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung, die soziokulturell und ökologisch nachhaltig ist, entstehen und es soll eine Förderung von Demonstrationsprojekten, Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Umweltbeobachtung im Rahmen lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Themen des Schutzes und der nachhaltigen Entwicklung vorangetrieben werden.

Die Bevölkerung hat am Schutz von Natur und Landschaft ein großes Interesse. Befragungen des BMU und BfN zeigen, dass 80 Prozent der Bevölkerung den Naturschutz als wichtig oder sehr wichtige politische Aufgabe betrachten (Studie zum Naturbewusstsein in Deutschland).

Der Drömling als Niederungs- und Niedermoorstandort hat eine große Bedeutung als Retentionsfläche beim Hochwasserschutz. Moore als natürlicher Wasserspeicher können ein schnelles Einleiten in die Flüsse abpuffern, da die Verweilzeit des Wassers in der Fläche erhöht wird. Die Bundesregierung schätzt jedoch „angesichts der nur noch geringen Fläche von Mooren und der zum Teil irreversiblen Moordegradierung die Bedeutung der Moore für den Hoch- und Grundwasserschutz deutschlandweit eher gering“ ein (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7429 –). Der Drömling, sowohl auf niedersächsischer als auch auf sachsen-anhaltinischer Seite, ist auch im Förderprogramm „chance.natur - Bundesförderung Naturschutz“ der Bundesregierung aufgenommen.

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