Rede Volker Bajus: Antrag (FDP) zu Genehmigungsverfahren/Stallbauten

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

 Dieser Antrag ist der zweifelhafte Versuch der FDP, ganz normales Verwaltungshandeln an Hand eines Einzelfalls zu skandalisieren. Oder anders: Ein erfolgloser Versuch, gegen eine ungeliebte Verwaltungsentscheidung ins Feld zu ziehen. Skandal um des Skandals willen, obwohl es um Alltägliches geht

Meine Damen und Herren,

für solche Sperenzchen sollte uns dieses Haus eigentlich zu schade sein.

Zur Sache: Im Landkreis Holzminden wurde 2009 der Bau von zwei Hähnchenmastställen für 80.000 Tiere in einem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Zuständig ist der Landkreis als untere Bau- und Immissionsschutzbehörde. In Reaktion auf mehrere Beschwerden aus der Bürgerschaft überprüfte das Umweltministerium im Sommer 2015, also sechs Jahre nach Antragsstellung, fachaufsichtlich den Vorgang.

Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, übermittelt das Umweltministerium Hinweise für eine rechtssichere Ausgestaltung und erläutert diese auch in einem direkten Gespräch mit dem Landkreis. Innerhalb eines Zeitraums von dreieinhalb Monaten wurden die Kritikpunkte des Umweltministeriums berücksichtigt und umgesetzt.

Wir sehen, die Ursache für die Antragsdauer, sie liegt nicht in Hannover. Die Landesregierung kam ihren Pflichten als Fachaufsicht nach. Die Zuständigkeit des Landkreises blieb davon unberührt.

Ihr Antrag also, der sich ja ausdrücklich auf die Fachaufsicht bezieht, ist also überflüssig. Ein Fall die Tonne.

Wer aber ist nun verantwortlich für die Länge des Genehmigungsverfahrens? Das Land ja offensichtlich nicht. Liegt also womöglich eine Verfehlung des Landkreises vor, die wiederum fachaufsichtlich durch das Land aufzugreifen wäre?

Wohl kaum. Wer vor Ort einmal nachfragt, der erfährt, es ist der Antragsteller selber. Er hat die erforderlichen Antragsunterlagen nicht vorgelegt. Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover, wegen angeblicher Untätigkeit bestätigte vollumfänglich den Landkreis. Die Forderung nach Brandschutzkonzept und Keimgutachten berechtigt.

Es war also der Antragsteller selber, der mit unvollständigen Antragsunterlagen für eine lange Bearbeitungsdauer sorgte. Übrigens, wenn es Zweifel am Vorgehen des Landkreises gäbe, warum hat dann nicht schon Kollege Schünemann, der bis 2013 für die Kommunalaufsicht verantwortlich war, interveniert? Weil er bekanntermaßen ein Maststallgegner ist?

Sehr geehrte Kollegen von der FDP, dies hat die Landesregierung alles in der Unterrichtung dargelegt. Bzw. hätte von Ihnen, im Kreistag oder vom Kollegen Gruppe, der ja  aus der Region kommt, vor Ort geklärt werden müssen.

Spätestens mit diesen Erkenntnissen hätten Sie ihren Antrag mangels Grundlage zurückziehen müssen. Wenn es Ihnen denn tatsächlich um die Fakten und um Aufklärung ginge. Stattdessen irrlichtern Sie hier weiter rum und wollen eine Schuld abwechselnd dem Land oder dem Landkreis in die Schuhe schieben.

Und die CDU, macht dabei auch noch mit: Da spekuliert Herr Bäumer im Ausschuss darüber, ob der Landkreis „einfach nur zu doof ist.“ Und Herr Schünemann ob ein  „Totalversagen der Kreisbehörde vorliegt“.

Meine Damen und Herren,

So ein Maß der Missachtung kommunaler Selbstverwaltung, so viel Ignoranz gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dann noch diese Verunglimpfung ordnungsgemäßen Behördenhandelns, das habe ich in zwanzig Jahren Kommunalpolitik und auch hier im Landtag noch nicht erlebt.

Ich würde mich schämen, diesem Antrag zuzustimmen! Vielen Dank!

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