Antrag: Windenergie sicher und verträglich gestalten: Belastungen für Mensch und Umwelt vermei-den, Nachtkennzeichnung verbessern, Blockaden durch die Flugsicherung auflösen

Fraktion der SPD                                                                           Hannover, den 30.11.15
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Windenergie sicher und verträglich gestalten: Belastungen für Mensch und Umwelt vermeiden, Nachtkennzeichnung verbessern, Blockaden durch die Flugsicherung auflösen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die nächtliche Beleuchtung von Windenergieanlagen wird von Anliegern häufig als störend im Landschaftsbild wahrgenommen. Auf Bundesebene wurden nun Anlagen für eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zugelassen, die die Leuchtsignale lediglich dann aktivieren, wenn sich relevante Luftfahrzeuge der Windanlage nähern. Störende Lichtemissionen werden so verringert. Auch negative Auswirkungen auf die Tierwelt, wie Lockwirkung auf Vögel, werden verringert.

Bislang gibt es jedoch keine Lösung für Konflikte mit den Belangen der Flugsicherung, die vermehrt bei der Ausweisung von Windflächen und der Genehmigung von Windenergieanlagen auftreten. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) fordert einen pauschalen Abstand von 15 Kilometern um Navigationsanlagen und lehnt Einzelfallprüfungen ab, die die tatsächlich auftretenden Störwirkungen lokalisieren könnten.

An Militärflughäfen wurde die Blockadesituation mittlerweile aufgehoben. Hier kann nun eine Steuerungstechnik zum Einsatz kommen, die Windräder zeitweilig abschaltet, wenn das Flugradar benötigt wird. Diese Erfahrungen sind nun auch auf die zivile Luftfahrt zu übertragen. Auch die Einrichtung von Flugverbotszonen oder Flughöhenbeschränkungen in der Nähe von Windenergieanlagen kann Konflikte mit der Flugsicherung vermeiden.

Der Deutsche Wetterdienst forderte bislang einen pauschalen Mindestabstand von 5 Kilometern zwischen Radarstationen und Windenergieanlagen, sowie Höhenbeschränkungen bis zu einem Abstand von 15 Kilometern. Die Landesregierung macht mit dem geplanten Windenergieerlass jedoch deutlich, dass die Windenergienutzung im näheren Umkreis von Radarstationen grundsätzlich möglich und eine Prüfung des Einzelfalls entscheidend ist.

Als Windenergieland Nr. 1 hat Niedersachsen ein großes Interesse, die Windkrafttechnik beständig weiterzuentwickeln, neue Technologien zu fördern und etwaige Konflikte um die Windkraftnutzung zu lösen bzw. mildern.

Der Landtag begrüßt:

  • Dass die Landesregierung die Zulassung der bedarfsgerechten Befeuerung im Bund unterstützt und wichtige Verbesserungen bei der Hinderniskennzeichnung erreicht hat.
  • Den Beschluss des Bundesrats vom 10. Juli 2015 (BR-Drs. 241/15), der eine bundesweit verbindliche Einführung der bedarfsgerechten Befeuerung fordert.
  • Den Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 15. November 2013 zur Reduzierung von Konflikten zwischen Flugnavigationsanlagen und dem Ausbau der Windenergieerzeugung
  • Dass die Landesregierung mit dem geplanten Windenergieerlass ein zweistufiges Verfahren vorsieht, um Beeinträchtigungen von Wetterradaranlagen im Einzelfall zu prüfen und auszuschließen.
  • Die vielfältigen Forschungsaktivitäten des Landes und des Bundes zur Weiterentwicklung von Technologien der Windenergienutzung.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • Sich auf Bundesebene weiterhin für eine bundesweit verbindliche Einführung der bedarfsgerechten Befeuerung einzusetzen.
  • zu prüfen, in welchem Umfang die verminderte Beeinträchtigung durch den Einsatz von bedarfsgerechter Befeuerung von Windkraftanlagen bei der Festlegung von Ersatzgeldern zur naturschutzrechtlichen Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild berücksichtigt werden kann
  • Sich im Bund für die Entwicklung eines Verfahrens einzusetzen, das eine belastbare Bewertung der Störwirkung von Windenergieanlagen im Umfeld von Flugsicherungsanalgen sowie eine transparente Prüfung des Einzelfalls ermöglicht.

Begründung

Die Befeuerung von Windenergieanlagen dient der Flugsicherung. In der Regel wird ein rotes, regelmäßig blinkendes Licht eingesetzt, um die Anlagen für den Flugverkehr sichtbar zu machen. Dies wurde bislang statisch gehandhabt, die Lichtsignale sind stetig aktiv.

Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen sieht zahlreiche Verbesserungen für die Hinderniskennzeichnung vor. Bei Windparks müssen die Lichter der Anlagen zukünftig synchronisiert sein, durch verschärfte Vorgaben wird die Sichtweite der Lichter reduziert. Neue technische Verfahren ermöglichen zudem eine bedarfsgerechte Befeuerung, was die Beleuchtung in 90 – 95 Prozent der Zeit überflüssig machen kann. Es stehen aktuell zwei wirtschaftliche tragbare Systeme zur Verfügung, die eine bedarfsgerechte Befeuerung ermöglichen und die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Das Naturschutzrecht sieht für Eingriffe in das Landschaftsbild, die nicht durch andere Maßnahmen kompensiert werden, Kompensationszahlungen vor.

Einer Umfrage des Bundesverband für Windenergie zufolge ist in Niedersachsen aktuell die Realisierung von 259 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 761 Megawatt durch Belange der Flugsicherung, Landesverteidigung und des Wetterradars blockiert.

Im Jahr 2009 wurde der Schutzbereich um Navigationsanlagen von drei auf 15 Kilometer ausgeweitet. Die pauschalen Abstandsforderungen der DFS verzögern eine wachsende Anzahl von Ausbau- und Repowering-Projekten in Niedersachsen. Zwei Gutachten des Landes Schleswig-Holstein zeigen jedoch, dass im Einzelfall durchaus Lösungen gefunden werden können, die das öffentliche Interesse der Flugsicherung wahren und gleichzeitig den Betrieb von Windenergieanlagen in der Umgebung von Navigationsanalgen ermöglicht. Hier können auch technische Möglichkeiten Berücksichtigung finden. Ein Pilotprojekt für zeitweilige, bedarfsgerechte Abschaltung von Windenergieanlagen im Umfeld von Bundeswehrflugplätzen wurde bereits erfolgreich durchgeführt.

Betroffen von Problemen mit der Flugsicherung sind beispielsweise den geplanten Windpark Sannauer Hellmer an der Grenze der Landkreise Wesermarsch und Oldenburg, der sich innerhalb des 15-Kilometer-Radius um den Flughafen Bremen befindet, sowie ein Windenergie-Testfeld bei Evern, das in der Nähe eines Drehfunkfeuers des Flughafen Langenhagens geplant ist.

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