Antrag: Chancen des Repowerings für verträgliche Windenergie an Land wahrnehmen: Flächen effizient nutzen, Rahmenbedingungen verlässlich gestalten!

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Niedersachsen ist das Windenergieland Nr. 1. Mit über 8.600 Megawatt stellt Niedersachsen ein Fünftel der in der Bundesrepublik installierten Leistung. Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende unterstützt die Landesregierung den weiteren Ausbau der Windenergie. Geeignete Flächen müssen möglichst effizient, natur- und sozialverträglich genutzt werden. Ein verstärktes Repowering ist ein Beitrag, Flächenkonflikte zu reduzieren und die Akzeptanz der Windenergie durch verbesserten Anwohner- und Naturschutz bei der Standortfindung zu unterstützen.

Auch dank der technischen Innovationskraft niedersächsischer Unternehmen stehen heute neue, optimierte und leistungsstärkere Anlagentypen zur Verfügung. Wo Bestandsanlagen im Rahmen von Repowering-Maßnahmen ersetzt werden, kann die Windenergiegewinnung ausgebaut werden ohne im gleichen Maße den Flächenbedarf zu steigern. 

Die Bundesregierung plant bisher, die Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent des Bruttostromverbrauchs auszubauen. In den letzten beiden Jahren hat sich die Entwicklung der erneuerbaren Technologien dynamisch entwickelt. So erreichten die Erneuerbaren im Jahr 2015 bereits einen Anteil von 33 Prozent. Ein zu kleiner Ausbaukorridor droht somit zu einer Ausbaubremse zu werden. 45 Prozent dürfen keine Obergrenze sein. Das EEG 2014 nennt beispielsweise für Windenergieanlagen an Land einen Netto-Ausbaupfad von 2,5 Gigawatt pro Jahr, auf den sich die Branche eingestellt hat. Dieser darf nicht abgesenkt werden.

Der weitere Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen muss mit einer parallelen Anpassung der Infrastruktur einhergehen. Dazu gehört insbesondere die Beschleunigung des Netzausbaus. Hier hat sich das Land erfolgreich beim Bund für mehr Erdkabeloptionen eingesetzt, was zu mehr Akzeptanz in den betroffenen Regionen und der Auflösung von Ausbauhemmnissen führt.

Zudem brauchen wir dringend weitere Flexibilitätsoptionen, die Versorgungssicherheit auch bei einer regional und tageszeitlich schwankenden Produktion gewährleisten können. Dazu gehören insbesondere Kurzzeitspeicher, wie Pump- und Batteriespeicher, eine flexible Nachfragesteuerung sowie eine Verbesserung des europäischen Stromaustausches.

Die geplante Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) verändert die Rahmenbedingungen grundsätzlich: Ab dem Jahr 2017 soll die Förderung von Windenergie gänzlich durch Ausschreibungen erfolgen. Repowering ist jedoch mit einem erhöhten planerischen und finanziellen Aufwand verbunden, der bei dem geplanten Ausschreibungsmodell bislang nicht hinreichend berücksichtigt ist. Gerade repoweringfähige Altanlagen werden häufig von kleinen und lokalen Akteuren betrieben, die ihr Planungs- und Investitionsrisiko nicht über mehrere Projekte streuen können und durch das Ausschreibungsmodell ohnehin strukturell benachteiligt sind. Somit drohen Ausschreibungen Repowering-Maßnahmen zu behindern und die Akteursvielfalt zu reduzieren.

Der Landtag begrüßt,

  • den „Wismarer Appell“ des norddeutschen Windenergiegipfels und dass sich die Landesregierung für einen verlässlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Windenergie und den Erhalt der Akteursvielfalt einsetzt.
  • den erfolgreichen Einsatz der Landesregierung bei der EEG-Novelle 2014 zur Erweiterung des Ausbaukorridors für Onshore-Windenergie um das Volumen des Anlagenrückbaus im Rahmen von Repowering zu erweitern.
  • den Windenergieerlass der Landesregierung, der eine Planungshilfe für den weiteren Ausbau der Windenergie bietet, die Rechtssicherheit für alle Akteure erhöht und die planungsrechtlichen Instrumente für die Förderung von Repowering umfasst.

Der Landtag stellt fest

  • Das Ausbauziel für Erneuerbare Energien von 45 Prozent bis zum Jahr 2025 darf keine Obergrenze sein.
  •  Der im EEG 2014 vorgesehene Nettoausbaupfad für Onshore-Windenergie von jährlich 2,5 Gigawatt muss auch weiterhin abgesichert werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1.      Sich im Rahmen der EEG-Novelle dafür einzusetzen, dass

  •  der Ausbaupfad für die Onshore-Windenergie mit 2500 MW netto, und die damit verbundene Orientierung an den Ausbauzielen des EEG 2014 erhalten bleibt.
  • das Repowering auch weiterhin nicht auf den Zubau angerechnet sowie ein verlässliches Brutto-Ausschreibungsvolumen für die Onshore-Windenergie von etwa 4.400 MW jährlich gesichert werden, entsprechend der Marktanalyse Windenergie an Land des BMWi,
  • in Abstimmung mit der Windenergiebranche und den Anlagenbetreibern ein Modell Eingang findet, das auch bei einem Systemwechsel hin zu Ausschreibungen Anreize für ein Repowering bietet.

2.      Zu prüfen,

  • in welchem Umfang der Rückbau von Windenergieanlagen im Zuge von Repowering-Maßnahmen bei der Festlegung von Ersatzgeldern zur naturschutzrechtlichen Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild berücksichtigt werden kann,
  • welche Möglichkeiten bestehen, um Repowering-Maßnahmen in Niedersachsen und Zusammenschlüsse von regionalen Altanlagenbetreibern zu gemeinschaftlichen Repowering-Zusammenschlüssen zu unterstützen.
  • welche Möglichkeiten zur beratenden Unterstützung kleiner und lokaler Akteure unter Nutzung bzw. Ergänzung vorliegender Strukturen bestehen.

Begründung

Der Repowering-Bonus, der den Ersatz von Bestandsanlagen förderte, wurde mit der EEG-Novelle 2014 gestrichen. Seither fehlt ein Anreizsystem, um Bestandsanlagen bereits vor dem Ende ihrer technischen Laufzeit zu ersetzen. Im EEG 2014 wurde ein Ausbaukorridor von 2.500 MW (netto) jährlich für die Windenergie an Land vorgegeben. Der Rückbau von Erzeugungskapazitäten im Rahmen von Repowering-Maßnahmen soll zusätzlich angerechnet werden. Entsprechend der Marktanalyse Windenergie des BMWi wäre ein jährlicher Bruttozubau von 4.400 MW (brutto) notwendig, um die bisherigen Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen.

In Niedersachsen kann in den nächsten Jahren erhebliches Repowering-Potential genutzt werden. An vielen windreichen Standorten befinden sich ältere Anlagen mit vergleichsweise geringen Erträgen. Rund zwei Drittel der Anlagen haben eine Leistung zwischen 500 und 1800 Kilowatt, die in der Regel deutlich älter als 10 Jahre sind. Viele Altstandorte genügen zudem heutigen Planungsstandards nicht. Das niedersächsische Umweltministerium schätzt, dass rund ein Viertel der bestehenden Windstandorte nach heutigem Recht nicht mehr nutzbar sein werden.

Werden alte Anlagen durch effizientere Anlagen ersetzt, kann die Anzahl reduziert und der Ertrag gleichzeitig erheblich gesteigert werden. Der Anlagenneubau im Rahmen von Repowering kann jedoch auch an einem anderen Standort durchgeführt werden. Dann werden durch Bündelung der Neuanlagen auf geeigneten Windflächen Einzelanlagen rückgebaut und ungeeignete Standorte aufgegeben werden. Bei der Erarbeitung eines Repowering-Konzepts sollten auch auf die Einzelanlagenbetreiber berücksichtigt werden.

Moderne Anlagen bringen neben einer erhöhten Leistungsfähigkeit weitere Vorteile mit sich. Sie laufen langsamer und die Drehbewegungen werden in der Regel als ruhiger wahrgenommen. Verbesserte Anlagendesigns machen die Getriebe und Flügelbewegungen zudem leiser. Die Netzintegration wird dank intelligenter Steuerung verbessert, was die Stromerzeugung ertragreicher und verlässlicher macht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Repowering werden zudem die heutigen und erhöhten Planungsanforderungen an die Standorte angelegt.

Repowering-Maßnahmen sorgen für den Einsatz besserer Anlagentechnik, den Rückbau an ungeeigneten Altstandorten und die Konzentration von Windenergieanlagen auf ausgewählten Standorten. Somit ist Repowering ein wichtiger Beitrag für eine bessere Akzeptanz der Windenenergie.

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