Rede Volker Bajus: Antrag (FDP) zum Kulturgutschutzgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

bei der Reform des Kulturgutschutzrechtes geht es um die Zusammenführung von unterschiedlichen Gesetzen, um die Eindämmung des illegalen Handels und den Schutz national wertvollen Kulturguts, das aufgrund seiner Besonderheit eine herausragende Bedeutung für unser Land und seine Kultur hat.

Deutschland hat aufgrund seiner eigenen Geschichte viel Erfahrung mit dem Thema Raubkunst. Überwiegend als Täter, sei es in Kolonialzeiten oder natürlich während der Nazizeit, beim Diebstahl von Kunstgegenständen, die im Besitz von politisch und rassistisch verfolgten BürgerInnen, insbesondere von Juden, waren. Oder bei der sogenannten „Säuberung“ der deutschen Museen. Während des Krieges wurden die besetzten Länder systematisch ausgeplündert.

Im Nachkriegsdeutschland wiederum waren deutsche Kulturgüter Teil von Reparation und Wiedergutmachung oder wurden illegal ins Ausland verbracht. Dieser Teil unserer Geschichte, das zeigte zuletzt der Fall Gurlitt, ist leider auch nicht bewältigt.

Ich bin unserer Ministerin daher sehr dankbar, dass sie in diesem Zusammenhang die Initiative des Bundes zur Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kunstraubs in Deutschland mit einem niedersächsischen  Netzwerk zur Provenienzforschung unterstützt.

Raubkunst ist ja kein historisches Phänomen. Auch heute finanzieren Staaten, Milizen, Bürgerkriegsparteien und Terrorgruppen ihre Aktivitäten mit Raubkunst. Deswegen ist es richtig, für dieses Thema zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Dazu dient auch der „Leitfaden zum Erwerb für Museumsgut“ des MWK aus dem Jahr 2014. Er hilft unseren Museen beim Umgang mit dem Thema – auch dafür vielen Dank an die Ministerin.

Auch die Bundesgesetzinitiative dient der Einschränkung des illegalen Handels in beide Richtungen. Das ist richtig und gut.

Auch der Schutz des national wertvollen Kulturguts ist notwendig. Man denke an das Evangeliar Heinrich des Löwen. Und natürlich freue ich mich, dass das heute in Osnabrück ausgestellte Werk Felix Nussbaums entsprechend geschützt ist. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, um Verluste wie des Münzkabinetts der TUI AG zu verhindern.

Dass dieser Schutz nicht umsonst zu haben ist und auch bürokratischen Mehraufwand bedeutet, ist doch klar. Darüber zu streiten ist in Ordnung und sinnvoll – gerade auch aus Ländersicht.

Aber hier, wie die FDP, die umfassende Einschränkung des privaten Besitzes und Handels zu behaupten oder gar von Enteignungen zu reden, geht nun an der Sache komplett vorbei.

Wir hatten gehofft, Sie ziehen den Antrag zurück. Nach der Debatte im Ausschuss eigentlich zwingend. Weitgehend ohne echte Argumente bleiben sie bei Ihrer Haltung. Da hätten wir uns viel Zeit sparen können im Ausschuss. Hier bleibt uns nur die Ablehnung des Antrags – um der Kultur, um des Kulturgutschutzes willen.

 

Vielen Dank

 

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