Antrag: Solarenergie fördern: Photovoltaik weiterentwickeln und zusätzliche Potenziale heben

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Das auf der 21. UN-Klimakonferenz im Dezember 2015 in Paris beschlossene Klimaabkommen sieht eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C, im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter vor. Erreichbar ist dieses Ziel nur mit einer konsequenten und unverzüglichen Klimaschutzpolitik, mit der die Treibhausgasemissionen bis zur Mitte des Jahrhunderts weltweit auf Null reduziert sein müssen.

Das am 16. August 2016 durch das Landeskabinett beschlossene „Leitbild für die Energie- und Klimaschutzpolitik“ gibt für Niedersachsen das Ziel vor, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. Die Energieversorgung soll bis zu diesem Zeitpunkt nahezu vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Niedersachsen ist bereits heute bundesweit das Erneuerbare-Energie-Land Nr. 1. Der Anteil der regenerativen Energieträger an der gesamten Stromerzeugung in Niedersachsen betrug im Jahr 2015 40,1 Prozent und lag damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 29 Prozent. Nach Windenergie und Biomasse trug die Photovoltaik im Jahr 2015 allerdings mit nur einem vergleichsweise geringen Anteil von ca. drei Milliarden kWh zur Stromerzeugung bei - das entspricht einem Anteil von ca. 9,4 Prozent.

Das für den „Runden Tisch Energiewende“ erstellte Gutachten „Szenarien zur Energieversorgung“, mit dem die technische Realisierbarkeit der niedersächsischen Klimaschutzziele nachgewiesen worden ist, misst der Solarenergie im zukünftigen Energiemix hingegen eine wesentliche Rolle zu. Mit 36,1 Prozent soll die Photovoltaik im Jahr 2050 den größten Deckungsbeitrag zum Endenergieverbrauch in Niedersachsen liefern.

Als großem Flächenland wird Niedersachsen unter allen Bundesländern das zweitgrößte Potenzial zur solaren Energieerzeugung zugewiesen. Das Gutachten „Szenarien zur Energieversorgung“ geht davon aus, dass grundsätzlich bis zu 116.670 Hektar der Landesfläche Niedersachsens für Freiflächen-Photovoltaikanlagen nutzbar sind. In Siedlungsgebieten können danach bis zu 28.600 ha Dachfläche unter wirtschaftlichen und technischen Bedingungen für Photovoltaik verfügbar gemacht werden.

Die bestehenden Potenziale zum Ausbau der Solarenergie auf Frei- und Dachflächen müssen daher entschlossen und nachhaltig vorangetrieben und bestehende Hemmnisse unverzüglich abgebaut werden. Dazu gehört auch die Förderung von Mieterstrommodellen.

Der Niedersächsische Landtag begrüßt,

  • die Ergebnisse des „Runden Tischs Energiewende, bei dem maßgebliche Akteure und Stakeholder der Energiewende eingebunden werden konnten,
  • das in diesem Kontext vom Kabinett beschlossene „Leitbild für die Energie- und Klimaschutzpolitik in Niedersachsen“.
  • den Beschluss des Bundesrates zur Umsetzung der im EEG 2017 enthaltenen Verordnungsermächtigung für eine Gleichstellung von Eigenverbrauch und Mieterstrom bei der EEG-Umlage.
  • die Forschungsförderung des Landes zur Solarenergie, beispielsweise am Zentrum für Solarenergieforschung (ISFH), die ab 2017 noch einmal erheblich erhöht wurde.

Der Niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • eine Zusammenführung der  Informationsprogramme des Landes über die Niedersächsische Klimaschutz- und Energieagentur auf den Weg zu bringen, mit dem Hausbesitzer über die verschiedenen Möglichkeiten eines wirtschaftlichen Betriebs von PV-Anlagen zum Eigenverbrauch und der entsprechenden Fördermöglichkeiten informiert werden.
  • vorrangig bei Neu- und Umbauten die Potenzialflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf landeseigenen Gebäuden zu ermitteln und zu prüfen, ob und wie sich für diese Gebäude eine Eigenstromversorgung mit Solaranlagen realisieren lässt.
  • die Forschung zur Produktion, Nutzung und Speicherung von Solarenergie weiterhin voran zu treiben und zu fördern. 
  • sich gegenüber dem Bund für faire Chancen im Ausschreibungswettbewerb für Solarstromanlagen einzusetzen, damit auch Projekte an Standorten im Norden, mit vergleichsweise etwas geringerer Sonneneinstrahlung Erfolgsaussichten bei der Zuschlagserteilung haben.
  • sich gegenüber dem Bund für eine europarechts- und beihilfekonforme Regelung einzusetzen, die auch eine wirtschaftliche Nutzung von selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Strom aus PV-Anlagen mit großen Nennleistungen z.B. durch kleine und mittlere Unternehmen ermöglicht.

Begründung

Dezentrale Solarstromanlagen zum Eigenverbrauch leisten einen sinnvollen Beitrag für die Energiewende. Hausbesitzer halten sich mit Investitionen in Photovoltaik -Anlagen gegenwärtig zurück. Investitionen in PV-Anlagen werden vielfach als unwirtschaftlich und nicht mehr sinnvoll erachtet. Aspekte wie Eigenstromnutzung sind häufig nicht präsent. In der Regel lohnt sich die Investition, wenn es gelingt, den selbst hergestellten Strom auch größtenteils selbst zu verbrauchen. Auch Mieterstrommodelle können sich rechnen, wenn der Bund die entsprechende Verordnung jetzt umsetzt. Die zugrundeliegende Verunsicherung dürfte insbesondere durch die negative Berichterstattung über Förderkürzungen bei der Photovoltaik hervorgerufen worden sein. Der investitionshemmenden Haltung kann mit Informations- und Aufklärungsmaßnahmen entgegengewirkt werden.

Freiflächen- und Dach-Photovoltaik-Anlagen mit großen Nennleistungen können gegenwärtig fast nur unter den begrenzten Bedingungen des EEG-Ausschreibungsmodells wirtschaftlich betrieben werden. Anlagen zur Eigenstromversorgung von Wirtschafts- und Industriebetrieben sind aufgrund der auf diesen Strom zu zahlenden EEG-Umlage in der Regel unwirtschaftlich. Insoweit ist eine Überprüfung der Rahmenbedingungen für die Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaik-Anlagen mit großen Nennleistungen sinnvoll,

Die durch das EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen sollen so gestaltet werden, dass auch Anlagen im Norden eine Zuschlagschance bekommen. Im Rahmen der Energiewende muss auch in den einzelnen Regionen für einen sinnvollen, sich ergänzenden Mix aus unterschiedlichen erneuerbarer Quellen gesorgt werden, um insbesondere eine sichere und kostengünstige Versorgung zu ermöglichen.

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