Kleine Anfrage:Wer bekommt Lohnersatz bei Kinderbetreuung aufgrund von Kita- und Schulschließungen?

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, einge-gangen am 28.05.2020 Mit dem Ende März verabschiedeten Infektionsschutzgesetz wurde für Familien auch die Möglichkeit geschaffen, Entschädigungsansprüche für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas zu erhalten, wenn Kinder bis zum 12. Lebensjahr betreut werden müssen. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Diesem wird das Geld von den zuständigen Behörden erstattet.

Die Regelung gilt nicht für Zeiten, in denen die Einrichtung wegen der Schulferien ohnehin geschlossen wäre.

Am 15.05.2020 berichtete der DGB, dass es vor allem Frauen seien, die sich jetzt um die Kinderbetreuung kümmerten, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, und warnte diesbezüglich vor einer Verfestigung alter Rollenbilder. Der Anspruch bestand zunächst maximal sechs Wochen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey verkündete unlängst die Verlängerung auf zehn Wochen pro Elternteil und wertete dies als familienpolitischen Erfolg.

Nach Recherchen von NDR.info nehmen aber nur sehr wenige Erziehungsberechtigte den Lohnersatz in Anspruch. Auf der Internetseite familienportal.de sind die Bezugsbedingungen und Anspruchsvorrausetzungen aufgelistet: Es werden nur 67 % bis maximal 2 016 Euro des Nettogehalts gezahlt, Ferienzeiten werden nicht angerechnet, andere Möglichkeiten wie Überstundenabbau und Urlaub im zumutbaren Umfang müssen ausgeschöpft sein. Anderweitige Betreuungsmöglichkeiten, also z. B. durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung ,dürfen nicht zur Verfügung stehen. Auch Homeoffice gilt als Ausschlussgrund.

Sebastian Heimann vom Deutschen Familienverband und Daniela Jaspers vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter sagen im NDR Interview2, dass diese Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz nicht nur zu unattraktiv, sondern auch zu unbekannt seien, und zwar auch bei Arbeitgebern. Im selben NDR-Beitrag wird darauf verwiesen, dass die Zahl der gestellten Anträge auf Lohnersatz im Vergleich zu Gesamtzahl berechtigter Familien mit kleinen Kindern vergleichsweise gering sei. In Hamburg wurden etwa 180 und in Schleswig-Holstein etwa 200 Anträge gestellt, in der Region Hannover wurden demnach bisher auch nur 30 Anträge gestellt.

1. Wie viele Familien hätten nach Einschätzung der Landesregierung bislang Anspruch gehabt? Ersatzweise: Wie viele Familien mit Kindern unter zwölf Jahren waren bislang von Kita- und Schulschließungen betroffen?

2. Wie viele Familien haben den Lohnersatz bisher tatsächlich in Anspruch genommen (bitte getrennt nach Frauen und Männern und wenn möglich nach Paaren und Alleinerziehenden sowie aufgeschlüsselt nach Landkreisen angeben)?

3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Lohnersatz bekannter und für alle Geschlechter gleichermaßen attraktiver zu machen?

Alle Infos und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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