Kleine Anfrage:Erlöschen Aufenthaltstitel bei coronabedingter Beantragung von Sozialleistungen?

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Volker Bajus, Eva Viehoff und Dragos Pancescu (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 19.05.2020

Die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln erfolgt teilweise unter der Bedingung, dass keine Beantragung von Sozialleistungen durch die beantragenden Personen bzw. Inhaberinnen und Inhaber oder Familienangehörige erfolgt oder erfolgt ist. Im Zuge der Corona-Krise kommt es vermehrt zu Arbeitsplatzverlusten, sodass es in der Folge vermehrten Bedarf für Sozialleistungen gibt, was sich wiederum auf die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln auswirken könnte.

1. a) Welche und jeweils wie viele Aufenthaltstitel, die von den eingangs beschriebenen Bedingungen abhängig sind, gibt es aktuell in Niedersachsen?
1. b) Welche und jeweils wie viele Aufenthaltstitel, die von den eingangs beschriebenen Bedingungen abhängig sind, sind jeweils in den einzelnen Monaten seit Januar 2019 aufgrund solcher Bedingungen nicht erteilt oder verlängert worden oder erloschen?


2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, dass die Anzahl der erloschenen Aufenthaltstitel coronabedingt angestiegen ist oder trotz coronabedingten Bedarfes an Sozialleistungen diese Sozialleistungen wegen der besagten Nebenbestimmungen nicht beantragt werden? Falls ja, welche?

3. Gibt es oder wird es Allgemeinverfügungen der Kommunen oder Vorgaben der Landesregierung geben, die die Folgen dieser Nebenbestimmungen aufgrund der Corona-Krise abmildern sollen? Falls ja, wo und welchen Inhalts? Falls nein, warum nicht?

Alle Infos und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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