Kleine Anfrage:Behutsames Hochfahren des Justizbetriebes (Teil 2)

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung

Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz, Volker Bajus und Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 04.05.2020

In einer Pressemitteilung vom 23. April 2020 erklärt das Justizministerium, dass der Betrieb in der niedersächsischen Justiz Schritt für Schritt wieder höher fahre. Mündliche Verhandlungen sollen in ganz Niedersachsen spätestens ab dem 4. Mai 2020 wieder verstärkt durchgeführt werden. Zu diesem Vorgehen hat das Justizministerium Leitlinien vorgegeben, in denen u. a. die Gerichte aufgefordert werden, die Vergabe von Sitzungssälen mit einem zentralen Termin - und Sitzungssaalmanagement zu koordinieren.

1. Ist es zutreffend, dass das Justizministerium im Rahmen der oben angesprochenen Leitlinien per Erlass an den nachgeordneten Geschäftsbereich bereits einen Konzeptvorschlag für ein zentrales Termin - und Sitzungssaalmanagement übersandt hat, der von der neu eingerichteten Stabsstelle „Zukunft der Justiz“ erarbeitet worden ist und in dem mitgeteilt wurde, dass das Justizministerium der Auffassung sei, dass den Kriterien für die Durchführung von Sitzungen in der aktuellen Lage mit den Auswirkungen des „Corona-Virus“ nur durch ein zentrales Termin- und Sitzungssaalmanagement entsprochen werden könne?

2. Traut das Justizministerium den Richterinnen und Richter in Niedersachsen nicht zu, auch unter den aktuellen Auswirkungen des „Corona-Virus“ angemessen und unter Berücksichtigung der Aspekte des Gesundheitsschutzes eigenverantwortlich zu terminieren?

3. Hält das Gericht die in dem Konzeptvorschlag vorgesehene Vorgehensweise für vereinbar mit der richterlichen Unabhängigkeit, und ist dieser Konzeptvorschlag bisher mit Richtervertretungen oder den Präsidentinnen und dem Präsidenten der Oberlandesgerichte in Niedersachsen erörtert worden?

Alle Infos und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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