Kleine Anfrage:Hat die Landesregierung keinen Stufenplan für die Angebote der Jugendarbeit?

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus, Eva Viehoff und Imke Byl (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 11.05.2020

Am 4. Mai hat die Landesregierung einen sogenannten Stufenplan vorgelegt, der eine Öffnung verschiedener Bereiche des gesellschaftlichen Lebens skizziert. Für Jugendliche bleiben viele Angebote weiterhin geschlossen. Dies gilt u. a. für Jugendzentren und Jugendtreffs samt ihren Außenanlagen, für Skateparks und Vereinsheime, aber auch für viele Beratungsangebote. Im Stufenplan der Landesregierung findet die Jugendarbeit keine Berücksichtigung.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit und der Landesjugendring haben in einer gemeinsamen Stellungnahme am 5. Mai den Wiedereinstieg in die Jugendarbeit gefordert. Demnach sind „die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gleichermaßen bei der Lockerung der Beschränkungen zu berücksichtigen wie andere gesellschaftliche Bereiche. ... Der Erlass des Landes, der zurzeit ein generelles Verbot vorsieht, sollte dahin gehend gelockert werden und Kinder- und Jugendarbeit wieder teilweise ermöglichen. Dabei sollten an die Jugendarbeit vergleichbare Maßstäbe angelegt werden wie an andere gesellschaftliche Bereiche.“

In der Stellungnahme werden verschiedene Vorschläge gemacht, wie eine Öffnung im Gleichschritt mit vergleichbaren Angeboten unter Beachtung von Hygieneregeln aussehen könnte.

Für Jugendherbergen und viele Jugendbildungsstätten gibt es aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus keine Unterstützung aus den vorhandenen Hilfsprogrammen. Sie sind aufgrund des Einnahmeausfalls in ihrer Existenz bedroht. Der Erhalt dieser Einrichtungen ermöglicht Kindern und Jugendlichen auch zukünftig die Nutzung bezahlbarer Angebote für Reisen, Begegnungen und insbesondere auch der Jugendbildung.


1. Warum finden die Angebote der Jugendarbeit im Stufenplan der Landesregierung keine Berücksichtigung?

2. Welche Öffnungen der Angebote der Jugendarbeit wird die Landesregierung wann ermöglichen?

3. Wird die Landesregierung die in Not geratenen Jugendbildungsstätten und Jugendherbergen unterstützen, wie dies z. B. die bayerische Landesregierung getan hat?

Alle Infos und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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