Kleine Anfrage:Wie steht es um die Zukunft der Jugendwerkstätten?

Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Volker Bajus (Bündnis 90/Die Grünen) an die Landesregierung


Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Volker Bajus (Bündnis 90/Die Grünen) an die Landesregierung, eingegangen am 24.09.2020


Das Göttinger Tageblatt berichtet am 15.9.20 wie folgt zur voraussichtlichen EU Förderung in der kommenden Förderperiode der Europäischen Union und nimmt dabei Bezug auf Äußerungen von Ministerin Birgit Honé: „Leicht sinken werden hingegen die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), aus dem Niedersachsen von 2014 bis zu diesem Jahr 285 Millionen Euro erhielt. Im kommenden Siebenjahreszeitraum werden es 253 Millionen Euro sein. Gefördert werden hiermit sozialpolitische Maßnahmen wie Arbeitsmarktprogramme und Projekte für die soziale Innovation.“


Aus dem ESF Fonds wurden in der Vergangenheit auch die Jugendwerkstätten anteilig gefördert. Zusätzlich waren Kofinanzierungsmittel des Landes erforderlich. In der kommenden Förderperiode liegt der erforderliche Bedarf für Kofinanzierung bei 40-60 Prozent der Fördersumme.



Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In welcher Höhe wurden die Jugendwerkstätten in den vergangenen fünf Jahren jeweils a) aus ESF-Mitteln, b) aus Landesmitteln, c) durch Eigenmittel, d) aus sonstigen Quellen finanziert?

  2. Seit wann werden die Jugendwerkstätten bei gleichbleibenden oder ähnlichen Aufgaben aus ESF-Mitteln finanziert?

  3. Welche Aufgaben und Angebote, die im Rahmen von passenden Förderketten einer effektiven Jugendberufshilfe sinnvoll wären, sind über ESF-Mittel nicht förderfähig?

  4. Welche Maßnahmen sind vor dem Hintergrund, dass die Förderung des Programms zur Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten reduziert wurde, geplant, um dem Phänomen der Schulverweigerung effektiv zu begegnen?

  5. Plant die Landesregierung bei der Unterstützung der Jugendwerkstätten in der mittelfristigen Finanzplanung eine Umstellung auf eine vollständige, reguläre und kontinuierliche Landesfinanzierung?

  6. Wenn nein, warum nicht?

  7. Wenn nein, wo sollen Kürzungen bei der Förderung mit Mitteln aus dem ESF Fonds erfolgen?

  8. Wie werden etwaige Kürzungen begründet?

  9. Welche Finanzierung plant das Ministerium für die Jugendwerkstätten ab Mitte 2022?

  10. Für wie viele Jugendwerkstätten ist die vorgenannte Finanzierung angedacht?

  11. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Arbeit und damit auch der gesicherten Zukunft der Jugendwerkstätten bei?

  12. Welche weiteren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden aus ESF-Mitteln aktuell gefördert?

  13. Sind Kürzungen bei anderen arbeitsmarktpolitischen Projekten geplant?

  14. Wenn ja, in welcher Höhe?

  15. Wenn ja, warum?

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