Kleine Anfrage:Welche Erkenntnisse zieht die Landesregierung aus dem Gewinnen des Deutschen Schulpreises für niedersächsische Schulen?

Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 25.09.2020

Wie die HAZ in der Stadtausgabe vom 24.09.2020 berichtet, hat die Otfried-Preußler-Grundschule in Hannover in diesem Jahr den ersten Platz des Deutschen Schulpreises erhalten. In dem Artikel heißt es, dass die Arbeit der Schule „richtungsweisend“, „inspirierend“ und der Preis „hochverdient“ seien, vor allem für die beharrliche Arbeit in der Inklusion. Weiter heißt es, dass sich die Arbeit der Schule vor allem im gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung auszeichne, die Schule auf Benotung zugunsten regelmäßiger Lernentwicklungsgespräche verzichte und man vor allem auf selbstbestimmtes Lernen mit selbstgesteckten Wochenzielen und wöchentlichen Projekt-tagen setze. An zwei Pflichtnachmittagen kann auch Unterricht stattfinden, wobei die Vormittage flexibler, z. B. durch eine Arbeitsgemeinschaft, gestaltet werden. Zuletzt wird in dem Artikel vor allem der Umgang mit den Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern im Inklusionsbereich als vorbildlich hervorgehoben. Im Gegensatz zu anderen Schulen werde an der Otfried-Preußler-Schule mit einem gemeinschaftlichen Pool an Schulbegleitungen gearbeitet, sodass einerseits nicht klar sei, welche Kinder einen Unterstützungsbedarf haben, und andererseits die entsprechenden Kinder auch bei Erkrankung der Schulbegleitung zur Schule kommen können.

Vor zwei Jahren hatte die ebenfalls in Hannover ansässige IGS List bereits einen zweiten Platz belegen können. Auch diese Schule zeichnet sich durch ein vorbildliches Inklusionskonzept aus. Kultusminister Tonne wird in dem genannten HAZ-Artikel mit der Aussage zitiert, dass es gut sei, Schulen Freiheiten zu lassen. So habe sich dieser vorbildliche Weg der Otfried-Preußler-Schule er-geben können.

1. Welche Maßnahmen, die an der Otfried-Preußler-Schule sowie an der IGS List „vorbildlich“ funktionieren, hält die Landesregierung für allgemein anwendbar und übertragbar auf andere niedersächsische Schulen?

2. Welche der oben aus dem HAZ-Artikel genannten „gelungenen“ Maßnahmen hält die Landesregierung für nicht anwendbar und übertragbar auf andere niedersächsische Schulen?

3. Wie verfährt die Landesregierung vor dem Hintergrund der genannten Vorteile zukünftig mit den Schulbegleitungen in Bezug auf eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Kindern im Vergleich zur genannten Poolbildung?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

 

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