Kleine Anfrage:Fragen zur Festnahme einer Person im Rahmen eines Polizeieinsatzes in Osnabrück am 24.10.2020

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Susanne Menge

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 28.10.2020

Am Samstag, den 24.10.20, kam es laut einem Medienbericht der Neuen Osnabrücker Zeitung in der Osnabrücker Redlingerstraße zu einem Polizeieinsatz. Die Neue Osnabrücker Zeitung hat in ihrer Berichterstattung ein Video des Einsatzes veröffentlicht, ebenso hat sich die Polizeidienststelle Osnabrück auf ihrer eigenen Facebook-Seite zu dem Einsatz geäußert. Das von der NOZ bereitgestellte Video wirft Fragen zu Ausmaß und Art des Einsatzes auf: So ist in dem Video zu hören, wie der von der Maßnahme betroffenen Person gesagt wird, sie habe sich die Behandlung verdient, auch wird ihr gesagt: „Halt deine scheiß Klappe jetzt!“ Darüber hinaus kniet ein Polizist auf dem Kopf der betroffenen Person.

1. Wie kam es zu dem Einsatz, und was führte dazu, dass mehr als zehn Polizeibeamtinnen und Beamte für die Festnahme einer heranwachsenden Person vor Ort waren?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage der Beamtin „Du hast das verdient“, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage der Beamtin „Halt deine scheiß Klappe jetzt!“, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Zwangsmaßnahme des Beamten, der mit Knie und Hand auf den Kopf der betroffenen Person drückt? Ist diese Zwangsmaßnahme üblich, und wird sie in der Ausbildung gelehrt? Falls nein, welche Konsequenzen werden aus der Anwendung dieser Maßnahme gezogen?

5. Wie beurteilt die Landesregierung die Maßnahme, dem 12-Jährigen Handschellen anzulegen?

6. In welcher Form wurde versucht, die Situation deeskalierend zu behandeln?

7. Inwiefern gibt es für solche Einsätze Schulungen zur Deeskalation? Gibt es extra für die Deeskalation geschulte und zuständige Beamtinnen und Beamte? 

8. Laut einem weiteren Medienbericht haben die Beamtinnen und Beamten zwei Zeugen, die das Geschehen gefilmt hatten, dazu gebracht, ihre Handys zu entsperren und die Videos zu löschen. In einem der beiden Fälle soll der Entsperrcode außerdem von den Beamtinnen und Beamten aufgeschrieben worden sein. Wie beurteilt die Landesregierung diese Maßnahmen, und auf welcher Rechtsgrundlage sind diese Maßnahmen geschehen? Falls diese Maßnahmen keine Rechtsgrundlage haben, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung?

9. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung insgesamt aus den Vorfällen ziehen?

Alle Infos und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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