Kleine Anfrage:Wie steht die Landesregierung zu einem Staatsanwalt, der die Prügelstrafe gegen Kinder relativiert?

Kleine Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 30.10.2020

Vor 20 Jahren wurde in Deutschland die körperliche Bestrafung von Kindern gesetzlich verboten. In § 1631 Abs. 2 BGB heißt es seitdem: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

In einem Prozess vor dem Landgereicht Oldenburg gegen einen gewalttätigen Vater, der seine Kinder über Jahre geschlagen haben soll, hat der Staatsanwalt laut NDR-Meldung vom 22.10.2020 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kinderschuetzer-fordern-Staatsanwalt-zum-Ruecktritt-auf,staatsanwalt182.html) für den Täter eine milde Strafe gefordert und „das Schlagen von Kindern relativiert“. So hat „der Staatsanwalt u. a. aus der Bibel die Worte ‚Wer sein Kind liebt, der züchtige es‘ zitiert. Außerdem sagte er, es sei noch gar nicht lange her, dass das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt gewesen sei. In anderen Ländern sei das Züchtigen noch heute an der Tagesordnung. Auch laut Papst Franziskus sei es in Ordnung, wenn man seine Kinder ‚würdevoll‘ schlage, so der Staatsanwalt.“ Damit stellt sich der Staatsanwalt gegen geltendes Recht, da § 1631 BGB körperliche Bestrafungen bei der Erziehung ausdrücklich untersagt. Der Kinderschutzbund Niedersachsen hat diese Aussagen deswegen „scharf kritisiert“.


1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des Staatsanwalts - auch in Bezug auf die öffentliche Wirkung?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Kinderschutzbundes nach einem Rücktritt des Staatsanwalts bzw. nach Konsequenzen durch die Oberstaatsanwältin?

3. Wie will die Landesregierung zukünftig verhindern, dass sich Vertreterinnen und Vertreter des Staates in Ausübung ihres Amtes für die Prügelstrafe gegen Kinder aussprechen bzw. Gewalt gegen Kinder relativieren?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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