Kleine Anfrage:Gelten die Lüftungsempfehlungen des Landes für Kitas und Schulen auch für Passivgebäude sowie Gebäude mit modernen Lüftungsanlagen?

Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 19.11.2020


Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat das Niedersächsische Kultusministerium für den Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten Empfehlungen für das Lüften der Räume gegeben. In der aktuellen Fassung für Schulen wird empfohlen, genutzte Räume alle 20 Minuten für 3 bis 10 Minuten (je nach Außentemperatur) zu lüften (Stoßlüften oder Querlüften) und währenddessen weiter zu unterrichten. Die Regel wird mit der Faustformel 20-5-20 auch mit Plakaten und Fensteranhängern an den Schulen beworben. In den Krippen und Kitas soll alle 30 Minuten Stoßlüftung (bzw. Querlüftung) für 3 bis 10 Minuten (je nach Außentemperatur), wenn möglich auch häufiger, die Luft im Raum austauschen.

Beide Empfehlungen sind für einfache Gebäude ohne Lüftungsanlagen nachvollziehbar. Durch die meist großzügig dimensionierten Heizungsanlagen (Heizflächen) können die Räume wieder aufgeheizt werden. Für Gebäude mit modernen Lüftungsanlagen mit qualitativ hochwertiger Wärmerückgewinnung (bis 87 %) sind die Empfehlungen aber nicht sinnvoll, so die Einschätzung des Dipl.-Ing. Uwe ter Vehn in einem Artikel der Deutschen Bauzeitschrift. Insbesondere bei Gebäuden mit Passivhausbauweise gibt es neben der modernen Lüftungstechnik nur kleine Heizflächen. Die Wärmebilanz setzt voraus, dass in der kalten Jahreszeit interne Wärmegewinne und solare Erträge über die Wärmerückgewinnung im Gebäude gehalten werden. Die Luftwechselraten über die Lüftungsanlagen seien mit mehr als dreimal pro Stunde großzügig ausgelegt und entsprächen einer alle 20 Minu-ten stattfindenden Fensterlüftung. So würden Aerosole kontinuierlich aus dem Raum abgesaugt, kon-statiert ter Vehn weiter. Die neuen Regeln seien bei den Mitarbeitenden in Passivhaus-Kitas und –Schulen mindestens irritierend, sagt ter Vehn, der seit 1998 niedersächsische Kommunen beim Bau von Passivgebäuden und Lüftungstechnologien berät und betreut.

1. Gelten die 20-5-20- bzw. 30-5-30-Regeln auch für Schulen und Kitas bzw. Krippen mit Lüftungsanlagen?

2. Können Luftwechselraten von über drei Mal pro Stunde als Alternative zur Fensterlüftung angewandt werden?

3. Wie sollen Passivhaus-Schulen und -Kitas den Wärmeverlust ausgleichen?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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