Kleine Anfrage:Wie ist die Täterinnenarbeit im Kontext häuslicher Gewalt in Niedersachsen aufgestellt?

Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Volker Bajus, Meta Janssen-Kucz und Susanne Menge

Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Volker Bajus, Meta Janssen-Kucz und Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 03.12.2020

Opfer häuslicher Gewalt können sich nach der Kontaktaufnahme mit der Polizei an vom Land unter-stützte Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) wenden, um schnell Hilfe zu erhalten. Die Beratungsstellen bieten einerseits direkte Hilfe in Notsituationen und informieren über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz. Zu den weiteren Aufgaben der Beratungsstellen gehören die psychosoziale Betreuung von Opfern und die Erarbeitung von Strategien zur künftigen Vermeidung erneuter Gewalterfahrungen.

Laut Kriminalitätsstatistik der Bundesregierung zu partnerschaftlicher Gewalt sind Opfer häuslicher Gewalt in der Mehrzahl Frauen (81 %)1. Es ist darüber hinaus bekannt, dass eine große Zahl Frauen, die zu Täterinnen im Kontext häuslicher Gewalt werden, zuvor selbst Opfer gewesen sind.

Die BISS-Beratungsstellen verfolgen seit ihrer Gründung einen pro-aktiven Ansatz und können damit auch Frauen erreichen, die unter Umständen von selbst keine Beratung gesucht hätten. Wenden sich Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, an die Polizei, erhalten die Beratungsstellen dafür die sogenannten Opferdaten. Eine Weiterleitung der Täterdaten erfolgt ebenfalls an die für die Täterarbeit zuständigen Beratungsstellen, wie z. B. das Männerbüro Hannover. Hinsichtlich der Informationsweitergabe und Beratung von Täterinnen ergeben sich Fragen.

1. Wie viele Beratungsstellen für Täterinnen im Kontext häuslicher Gewalt gibt es in Niedersachsen?

2. Wie sind diese Täterinnenberatungsstellen in den BISS-Kontext und die Beratungssystematik eingegliedert?

3. Können sich Täterinnenberatungsstellen vom Land Niedersachsen fördern lassen? Falls nein, weshalb nicht?

4. Falls ja, welche Täterinnenberatungsstellen sind vom Land Niedersachsen als solche anerkannt und werden gegebenenfalls gefördert?

5. Sind Täterinnenberatungsstellen den Täterberatungsstellen rechtlich und/oder de facto gleichgestellt?

6. Falls nein, warum nicht, und wie bewertet die Landesregierung diesen Zustand?

7. Erfolgt die Weitergabe von Täterinnendaten nach dem gleichen Prinzip wie die Weitergabe der Täterdaten?

8. Falls die Fragen 5 und 7 mit Nein beantwortet wurden: Gibt es Überlegungen seitens des Landes, hier zu einer einheitlichen Regelung zu kommen?

9. Welche Möglichkeiten sieht das Land, um die Zusammenarbeit der Täterinnenberatungsstellen mit der Polizei zu unterstützen?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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