Kleine Anfrage:Gilt der neue Alleenschutz nach dem novellierten Naturschutzgesetz auch für die Landesstraßenbaubehörden?

Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Volker Bajus und Imke By

Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Volker Bajus und Imke Byl (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 27.01.2021

Alleen und Baumreihen gelten seit 01.01.2021 durch das novellierte Landesnaturschutzgesetz neuerdings als geschützte Landschaftsbestandteile und unterliegen somit der Eingriffsregelung. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden.

In der Stadt Melle wurden seit Jahresanfang 2021 mehrere Alleebäume entlang der Landesstraßen gefällt. Weitere Bäume sind zur Fällung markiert.

Durch das zum Teil hohe Alter der Bäume besitzen Alleen oft einen besonderen ökologischen Wert. Alleen dienen z. B. als Orientierungshilfe für Fledermäuse oder als Landmarken bei den Balzflügen von Insekten. Alte Alleen mit hinreichendem Totholzanteil sind u. a. als Lebensraum holzbewohnender Käferarten bedeutsam (z. B. Eremit in der alten Esskastanienallee bei Schloß Dyk). Aber auch baum- oder höhlenbrütende Vogelarten, wie Rotmilan oder verschiedene Spechtarten, nutzen Alleebäume als Bruthabitat oder als Ansitzwarte (z. B. Grauschnäpper und Baumpieper), zur Nahrungssuche oder als Rastplatz während der Zugzeit (Drosseln in Obstbaumalleen).

1. Welche Wirkung hat das neue Naturschutzgesetz in Bezug auf den Schutz von Alleen?

2. Welche Bäume aus Alleen und Baumreihen wurden in der Stadt Melle seit Jahresbeginn gefällt?

3. Inwiefern wurde dabei die Eingriffsregelung beachtet? Warum waren die Fällungen nicht vermeidbar?

4. Wenn nein, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind für die Fällungen vorgesehen?

5. Wie wird der Schutz von Alleen und Baumreihen durch die Straßenbaubehörden von Land und Kommunen umgesetzt? Welche Vorgaben hat die Landesregierung diesbezüglich den Landesstraßenbaubehörden erteilt?

6. Vor dem Hintergrund, dass der „Niedersächsische Weg“ den Erhalt und die Entwicklung von Alleen und Baumreihen als prägende Landschaftselemente eines Biotopverbunds fordert: Wie soll die Pflege und der Erhalt von Alleebäumen und Baumreihen verbessert werden?

7. Was tut das Land, um Konflikte zwischen dem Erhalt von Alleebäumen und der Verkehrssicherheit aufzulösen?

8. Was tut das Land, um Lücken in Alleen und Baumreihen zu schließen?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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