Kleine Anfrage :Wie ist der aktuelle Stand zur Auszahlung von Lohnersatz und Kinderkrankengeld bei Kinderbetreuung aufgrund von Kita- und Schulschließungen?

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Eva Viehoff

 

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 11.02.2021

Mit dem Ende März 2020 verabschiedeten Infektionsschutzgesetz wurde für Familien die Möglichkeit geschaffen, Entschädigungsansprüche für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas zu erhalten, wenn Kinder bis zum 12. Lebensjahr betreut werden müssen. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Diesem wird das Geld von den zuständigen Behörden erstattet.

In der Antwort der Landesregierung vom Juni 2020 in der Drucksache 18/6758 konnten keine Zahlen über die tatsächliche Inanspruchnahme des Lohnersatzes genannt werden. In Aussicht gestellt wurde, belastbare Zahlen auf Landesebene abzuwarten, da die Auslagen auf kommunaler Ebene durch das Landesamt für Soziales und Jugend den Kommunen erstattet werden. Zum Zeitpunkt der Anfrage hatte keine Kommune eine Kostenerstattung beantragt.

Seit dem 01.01.2021 haben Eltern zudem die Möglichkeit, im Betreuungsfall Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.

1. Wie viele Familien haben bis jetzt den Lohnersatz tatsächlich in Anspruch genommen, bzw. in welchem Umfang haben die Kommunen die Kostenerstattung beim Land beantragt (wenn möglich, bitte getrennt nach Frauen und Männern, nach Paaren und Alleinerziehenden sowie aufgeschlüsselt nach Landkreisen angeben)?

2. Wie viele Familien haben im Januar von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, pandemiebedingtes Kinderkrankengeld zu beantragen, und in welchem Umfang haben die Krankenkassen dieses genehmigt?

3. Wie lang sind die Bearbeitungszeiten für die genannten Lohnersatzleistungen in den Kommunen bzw. bei den Krankenkassen?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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