Kleine Anfrage:Erhalten Leistungsberechtigte des Asylbewerberleistungsgesetzes medizinische Masken vom Land?

Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Christian Meyer und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Christian Meyer und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 11.02.2021

Nach der Einführung einer Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf hat die Bundesregierung Ende Januar angekündigt, für Bedürftige Schutzmasken bereitzustellen.

In der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Februar 2021 auf eine Schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Sven Lehmann hierzu heißt es:

„Da ein erheblicher Teil der Leistungsberechtigten des Asylbewerberleistungsgesetzes seine Gesundheitsversorgung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erhält, ist eine Einbeziehung dieses Personenkreises ebenfalls nicht möglich. Die Bundesregierung geht davon aus, dass für diesen Personenkreis die Länder eigenständige Maßnahmen ergreifen.“

Aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Schleswig-Holstein sind Ankündigungen einer Versorgung der nicht durch den Bund erreichten Personenkreise mit medizinischen Masken durch diese Länder zu vernehmen. So hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen am 2. Februar 2021 beschlossen, bis zum 15. Februar an alle Bremerinnen und Bremer ab einem Alter von 16 Jahren kostenlos fünf FFP2-Masken per Post zu verteilen. Auch an Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen, die nicht postalisch zu erreichen sind, aber auf andere Art und Wiese identifiziert werden können, werden einmalig unentgeltlich fünf FFP2-Masken verteilt. Geflüchtete Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, die noch nicht in Bremen gemeldet sind, werden durch die Träger vor Ort mit FFP2-Masken ausgestattet. Für die Übergangszeit bis zum Erhalt der FFP2-Masken durch den Bremer Senat hat die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport dem Träger der Erstaufnahmeeinrichtungen medizinische OP-Masken zur Verfügung gestellt, die an die Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben wurden.

1. Wird die Landesregierung ähnliche Maßnahmen wie in Bremen zugunsten Leistungsberechtigter des Asylbewerberleistungsgesetzes ergreifen?

2. Wie viele Personen zählen in Niedersachsen zu dem Kreis der dafür altersmäßig in Betracht kommenden Leistungsberechtigten des Asylbewerberleistungsgesetzes?

3. An welchen Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen wurden bzw. werden den Bewohnerinnen und Bewohnern medizinische Masken unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung gestellt?

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