Kleine Anfrage:Wer kontrollierte das Hygienekonzept der Eisfabrik Froneri in Osnabrück?

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Eva Viehoff

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Eva Viehoff (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 22.02.2021

Am 11.02.2021 berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) erstmals über positive Corona-Tests bei Mitarbeitenden einer Eisfabrik in Osnabrück, der Froneri Ice Cream Deutschland GmbH, einem Joint-Venture von R&R IceCream und Nestlé, die dort eines der größten Eiskremwerke Europas betreibt. Bei weiteren Tests wurden nach Angaben der Stadt Osnabrück zunächst 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv getestet, darunter wurden auch Mutationen der Variante B 1.1.7 nachgewiesen. Bei Nachtestungen konnten weitere positive Fälle festgestellt werden. 1 000 Menschen sind inzwischen in Quarantäne. Die NOZ sprach am 17.02.2021 von einem „Corona-Massenausbruch in Osnabrücker Eisfabrik“ und am 15.02.2021 von einem „Tiefschlag im Corona-Kampf“.

Mit Bezug auf einen Unternehmenssprecher schreibt die NOZ am 11.02.: „Der Corona-Ausbruch sei ‚besonders bitter‘ für das Unternehmen, weil es schon früh einen hohen Hygienestandard eingeführt habe. Seit März 2020 sei in enger Abstimmung mit der Betriebsärztin, dem Klinikum Osnabrück, dem Arbeitssicherheitszentrum und weiteren Behörden ein ausgefeiltes Hygienekonzept bei Froneri umgesetzt worden.“

„In der Hochsaison im April und Mai beschäftigt das Unternehmen etwa 850 Mitarbeiter. 500 Menschen davon sind fest angestellt, die anderen sind Saisonkräfte, die z. B. über Leiharbeitsfirmen an-geworben werden.“

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, inwieweit das Hygienekonzept in der Eisfabrik hinreichend umgesetzt worden ist, um ein Infektionsgeschehen zu verhindern oder zumindest einzugrenzen?

2. Wie und von wem wird die Einhaltung und Umsetzung des Arbeits- und Infektionsschutzes von behördlicher Seite verantwortet?

3. Wie hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück die „Leitlinie zur Beratung und Überwachung während der SARS-CoV-2-Epidemie“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie umgesetzt und u. a. den Betrieb entsprechend „aktiv aufgesucht“? Wenn der Betrieb nicht aufgesucht wurde, warum nicht?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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