Kleine Anfrage:Fragen zur beratenden Äußerung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zur Verwaltungsdigitalisierung, insbesondere gemäß Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG), Onlinezugangsgesetz (OZG) und dem Niedersächsischen Gesetz übe

Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Meta Janssen-Kucz, Eva Viehoff, Dragos Pancescu, Vol-ker Bajus, Susanne Menge

Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Meta Janssen-Kucz, Eva Viehoff, Dragos Pancescu, Volker Bajus, Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 05.03.2021

Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) stellte am 12.01.2021 in einer beratenden Äußerung nach § 88 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung zur Verwaltungsdigitalisierung fest:

„Diese Beratende Äußerung gründet sich nicht vorrangig auf Ergebnissen einzelner Prüfungen, sondern beruht im Wesentlichen auf allgemeinen Prüfungserfahrungen des LRH. Er nimmt vorliegend die Gesamtaufstellung des Landes bezüglich der Verwaltungsdigitalisierung, deren aktuellen Sachstand und mögliche Auswirkungen in der Zukunft in den Blick. Der LRH sieht den Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung in Niedersachsen als gefährdet an, sofern nicht umgesteuert wird. Wegen der zu befürchtenden erheblichen Auswirkungen auch auf den Landeshaushalt sieht der LRH eine dringende Handlungsnotwendigkeit. Es bedarf nach seiner Einschätzung insbesondere einer durchgreifenden und zeitnahen inhaltlichen, finanziellen sowie personalwirtschaftlichen Gesamtsteuerung. Andernfalls droht ein unwirtschaftlicher und nicht zu beherrschender digitaler Flickenteppich. Das Land Niedersachsen muss dringend handeln, ein Abwarten ist keine Option.“

Im Anschluss werden elf wesentliche Ergebnisse festgestellt. Der Text liegt in der Drucksache 18/8635 vor.

1. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 1?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

4. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 2?

5. Wenn nein, warum nicht?

6. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

7. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 3?

8. Wenn nein, warum nicht?

9. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

10. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 4?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

13. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 5?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

16. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 6?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

19. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 7?

20. Wenn nein, warum nicht?

21. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

22. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 8?

23. Wenn nein, warum nicht?

24. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

25. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 9?

26. Wenn nein, warum nicht?

27. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

28. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 10?

29. Wenn nein, warum nicht?

30. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

31. Teilt die Landesregierung die o. g. Feststellung des Landesrechnungshofes zu den wesentlichen Ergebnissen unter Kapitel 2 Punkt 11?

32. Wenn nein, warum nicht?

33. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung veranlassen (bitte umsetzende Stelle und Zeitpunkt nennen)?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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