Kleine Anfrage:Bundesumweltministerin Svenja Schulze fordert Vollendung des Atomausstiegs: Unterstützt die Landesregierung die Forderung nach Stilllegung der Brennelementefabrik in Lingen?

Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 16.03.2021

Anlässlich des 10. Jahrestags der Atomkatastrophe von Fukushima hat SPD-Umweltministerin Svenja Schulze einen Zwölf-Punkte-Plan zur Vollendung des Atomausstiegs vorgelegt. Punkt 1 fordert die Stilllegung der Brennelementefabrik in Lingen und der Urananreicherungsanlage im nordrhein-westfälischen Gronau. In dem Positionspapier wird auch darauf Bezug genommen, dass Brennelementeexporte aus Lingen den Betrieb unsicherer Atomkraftwerke im Ausland stützen.

„1. Atomfabriken in Lingen und Gronau schließen

Das Bundesumweltministerium ist der Auffassung, dass der Atomausstieg in Deutschland nicht mit der Produktion von Brennelementen für Atomanlagen im Ausland vereinbar ist. Deshalb setzt es sich für die Schließung der Anlagen in Lingen und Gronau ein, die in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden muss. Nach Gutachten im Auftrag des BMU wäre eine Schließung rechtssicher möglich. Ein entsprechender Vorstoß des BMU fand in dieser Legislaturperiode allerdings nicht die notwendige Unterstützung in der Bundesregierung. Nach Auffassung des BMU ist eine gesetzliche Regelung zur Beendigung der Brennelementfabrikation in Deutschland und des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau die rechtssichere, richtige Lösung, um die untragbare Situation zu beenden, dass grenznahe ausländische Alt-AKW mit Brennelementen aus deutscher Produktion betrieben werden.“

1. Unterstützt die Landesregierung die Forderung der Bundesumweltministerin nach Stilllegung der Brennelementefabrik in Lingen insbesondere vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Risiken des Betriebs „ausländischer Alt-AKWs“ (bitte begründen)?

2. Welche Auswirkungen hätte eine Beteiligung des russischen Atomkonzerns auf die Möglichkeit, die Brennelementefabrik im Rahmen eines entschädigungspflichtigen Vertrags stillzulegen?

3. Inwiefern lässt sich die Landesregierung vom Bund bezüglich der rechtlichen Klärungen zur Zulässigkeit der jüngsten Brennelementeexporte von Lingen nach Leibstadt (Schweiz) und Doel (Belgien) sowie zu möglichen rechtlichen Konsequenzen für den Betreiber informieren?

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