Antrag: Der Pandemie zum Trotz: Angebote für Kinder und Jugendliche sichern und ausbauen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  • Kinder und Jugendliche leiden seit Beginn der Corona-Pandemie besonders stark unter eingeschränkten oder geschlossenen Bildungs- und Freizeitangeboten.
  • Fehlende Bewegung, übermäßiger Medienkonsum und soziale Isolation führen zu einem Anstieg körperlicher und psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.
  •  Aus Unsicherheit im Umgang mit den Hygienevorschriften sehen Träger der Kinder- und Jugendarbeit davon ab, ihre Angebote vorzuhalten, obwohl dies unter bestimmten Auflagen durchaus möglich wäre.

Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf,

  1. die Träger von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu ermutigen, ihre Angebote unter Beachtung der jeweiligen Hygienereglungen weiter vorzuhalten und insbesondere für kleine Kommunen und ehrenamtlichen Strukturen Handlungssicherheit zu schaffen,
  2. die Angebote mit gezielten Förderungen zu stärken und dabei einen Schwerpunkt auf Outdoor-Angebote zu legen,
  3. in Vorbereitung auf die Sommerferien Anreize für zusätzliche Angebote zu schaffen und insbesondere benachteiligten Jugendlichen verbesserte Teilnahmemöglichkeiten zu bieten,
  4. neue Juleica-Aus- und Fortbildungen zu ermöglichen und somit hinreichend neue Jugendgruppenleiterinnen und –leiter zu qualifizieren,
  5. für Kommunen, Träger und Familien Planungssicherheit für die Zeit der Sommerferien zu schaffen und Ferienfreizeiten zu ermöglichen,
  6. kostenlose Schnelltests für alle Teilnehmenden, sowie Teamerinnen und Teamer von Freizeiten und Seminaren zu ermöglichen oder Selbsttests zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Kinder und Jugendliche leiden erheblich unter dem seit über drei Monaten andauernden Lockdown. Fehlende Bildungs- und Freizeitangebote sowie Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich schränken Aufenthaltsräume und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche massiv ein. Studien deuten auf physische und psychische Langezeitfolgen hin. Insbesondere Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien sind davon besonders betroffen.

Kinder und Jugendliche sollten deshalb unbedingt die Angebote nutzen können, die unter den derzeitigen Beschränkungen möglich sind. Dazu gehören nach §2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung unter Anderem Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII. Aus Unsicherheit über den Umgang mit Hygieneanforderungen sehen viele Anbieter jedoch davon ab, ihre Angebote aufrecht zu erhalten. Hier ist nicht nur kurzfristig Handlungssicherheit zu schaffen. Die Angebote sind auch im Hinblick auf die kommenden Monate und insbesondere auf die Sommerferien gezielt zu stärken, sodass wieder mehr Kinder und Jugendliche erreicht werden können. Neben der finanziellen und sächlichen Ausstattung sind dafür auch zusätzliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter erforderlich. Für die Träger von Angeboten der Jugendarbeit ist außerdem auch eine größtmögliche Planungssicherheit für die Sommerferien von Bedeutung. Hier sollten nach Möglichkeit schon jetzt notwendige Vorgaben für die Durchführung von Angeboten mit den Trägern erarbeitet werden. Das beinhaltet auch ein kostenloses Schnell- oder Selbsttestangebot für alle Beteiligten.

 

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