Kleine Anfrage:Fragen zu Zahlungsausfällen für Kommunen und Bankkunden in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro durch die Entwicklung bei der Greensill Bank

Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Susanne Menge, Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Susanne Menge, Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 15.03.2021

„Die Zahl der Kommunen, die um ihre Millionen-Einlagen bei der geschlossenen Bremer Greensill Bank bangen, wächst. Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden hat nach eigenen Angaben Termingelder von insgesamt 15 Millionen Euro angelegt. Hinzu komme eine Termingeld-Anlage von 5 Millionen Euro des Eigenbetriebes für Messe, Kongress und Tourismus, teilte die Stadt am Dienstag weiter mit. Betroffen vom Fall Greensill sind bundesweit Kommunen. Unter anderen haben Osnabrück 14 Millionen Euro und die Stadt Monheim 38 Millionen bei dem Institut angelegt, das die Finanzaufsicht wegen drohender Überschuldung vorerst geschlossen hat. Die Uni-Stadt Gießen bangt um zehn Millionen Euro.“ (Handelsblatt, 10.3.2021)

Der NDR berichtet am 11.03.2021, dass auch Garbsen bei Hannover sowie Nordenham Ausfälle in Höhe von 8,5 Millionen Euro bzw. 13,5 Millionen Euro zu verzeichnen haben.

Bei der Unterrichtung im Haushaltsausschuss des Landtages erklärte das Finanzministerium, dass es keine Zuständigkeit im Bereich der Aufsicht habe. Primär sei die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gefragt. Für die Kommunen sei das Innenministerium zuständig. Einschlägig ist in Niedersachsen der § 124 Abs. 2 NKomVG. Demnach ist bei Geldanlagen ausreichende Sicherheit zu gewährleisten. Dabei soll ein angemessener Ertrag erzielt werden. Eine Anzeige- und Genehmigungspflicht gebe es nicht. Das Innenministerium habe daher eine Umfrage veranlasst, um festzustellen, welche Kommunen in Niedersachsen betroffen sind. Die Greensill Bank habe innerhalb von wenigen Jahren ihren Umsatz mehr als verzehnfacht. Bei den Rating Agenturen habe es bis Ende 2020 keine Anzeichen für Ausfälle gegeben.

1. Welche Kommunen sind in Niedersachsen wegen dem o. g. Vorgang voraussichtlich von Zahlungsausfällen betroffen (bitte Anlagebetrag nennen)?

2. Welche weiteren Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. Unternehmen im anteiligen oder mehrheitlichen Eigentum der öffentlichen Hand sind in Niedersachsen gegebenenfalls betroffen?

3. Hat die Bundesanstalt für BaFin ihre Aufsichtspflicht in dem o. g. Fall nach Auffassung der Landesregierung vollumfänglich und rechtzeitig wahrgenommen?

4. Wenn nein, plant die Landesregierung eine Bundesratsinitiative oder Gespräche mit der Bundesregierung über den Fall der Greensill Bank?

5. Welche personellen Überschneidungen gibt bzw. gab es zwischen Gremien der Greensill Bank und der Ratingagentur Scope?

6. Welche personellen Überschneidungen gibt bzw. gab es zwischen Gremien der Greensill Bank und dem Prüfungsverband deutscher Banken?

7. Welche wirtschaftlich Berechtigten halten bislang Anteile an der Greensill Bank (bitte prozentuale Anteile angeben)?

8. Sind die niedersächsischen Kommunen jeweils von Finanzberatern, Vermittlern oder sonstigen Dritten beraten worden?

9. Wenn ja, von welcher natürlichen oder juristischen Person?

10. Wenn ja, gab es Provisionszahlungen, Vermittlungsgebühren oder Vergleichbares?

11. Angesichts des Wegfalls der Einlagensicherung für Kommunen am 01.10.2017: Welche Art der Finanzanlagen bei Banken sieht die Kommunalaufsicht der Landesregierung für ausreichend sicher an und nach welchen Kriterien sollten Kommunen Anlagen angesichts eines möglichen Ausfallrisikos von 100 % auswählen?

12. Bis zu welchem Rating einer Bank sieht die Landesregierung die gebotene Sicherheit im Umgang mit Finanzanlagen für Kommunen noch als gewährleistet an?

13. Überprüft die Kommunalaufsicht die Finanz- und Anlagerichtlinien der Kommunen?

14. Wurden in der Vergangenheit konkrete Anlageentscheidungen von der Kommunalaufsicht geprüft?

15. Gibt es Hinweise und Empfehlungen für Geldanlagen seitens der Kommunalaufsicht des Landes für die Kommunen?

16. Hat die Kommunalaufsicht nach dem Wegfall der Einlagensicherung für Kommunen im Jahr 2017 die Kommunen gewarnt und auf das Risiko hingewiesen?

17. Hat die Kommunalaufsicht nach den aktuellen Erfahrungen mit der Greensill Bank die Kommunen auf das Ausfallrisiko entsprechender Anlagen hingewiesen, und wird die Landesregierung diesbezügliche Empfehlungen aussprechen?

18. Inwieweit kann der Hauptverwaltungsbeamte seine Verantwortung für die Geldanlagen delegieren, und wie ist die Verantwortung für die Delegation wahrzunehmen?

19. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung aufgrund des o. g. Vorgangs in Bezug auf Handlungsmöglichkeiten und Handlungspraxis der Kommunalaufsicht?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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