Kleine Anfrage:Fixierungen im Justizvollzug

Anfrage des Abgeordneten Volker Bajus

Anfrage des Abgeordneten Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 15.03.2021

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes und anderer Gesetze (Drs. 18/3764) der Landesregierung spielt auch die Problematik der Fixierung von Gefangenen eine Rolle.

1. Wie oft wurde jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 eine Fesselung (§ 81 Abs. 2 Nr. 6 NJVollzG) vorgenommen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Justizvollzugsanstalt, Dauer, Grund, Gefahr im Verzug, Hinzuziehung einer Ärztin oder eines Arztes im Sinne von § 84 Abs. 3 NJVollzG)?

2. Wie viele der Fesselungen aus Frage 1 entsprächen einer Fixierung, wie sie im neuen § 81 Abs. 6 des Gesetzentwurfs beschrieben wird (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Justizvollzugsanstalt, Dauer (Kurzfristigkeit im Sinne des § 84 Abs. 3 Satz 1 neu), Grund im Sinne des § 81 Abs. 6 neu (Abwendung einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen, einer gegenwärtigen Gefahr der Selbsttötung oder einer gegenwärtigen Gefahr einer erheblichen Selbstverletzung), Gefahr im Verzug)?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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