Kleine Anfrage:Schließung der Dienststelle der Wasserschutzpolizei in Bramsche

Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 22.03.2021

Laut Medienberichten wird die Dienststelle der Wasserschutzpolizei in Bramsche zum 01.09.2021 geschlossen. Die vier bisher dort beschäftigten Beamtinnen und Beamte der Landespolizei Nordrhein-Westfalen werden künftig in Münster und Minden eingesetzt. Als Bedarfsliegestelle soll der Standort in Bramsche jedoch für Boote erhalten bleiben. Demzufolge werden Münster und Minden demnächst die nächstgelegenen Standorte der Wasserschutzpolizei sein. Das Land Nordrhein-Westfalen wird die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf dem Mittellandkanal in Niedersachsen zwischen Kilometer 24,67 und Kilometer 68,55 und auf dem Osnabrücker Stichkanal nach dem Staatsvertrag mit Niedersachsen weiterhin wahrnehmen. Ziel dieser Umorganisation soll der optimierte Einsatz der Polizeikräfte sein. Zurzeit befindet sich die Organisation der neuen Abläufe, die die größeren Wachbereiche notwendig machen, noch in Planung. Unter anderem die Gewerkschaft der Polizei und auch die Feuerwehr befürchten in diesem Zusammenhang eine schlechtere Präsenz und zusätzliche Aufgaben. Auch die Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung kritisiert das Vorhaben im Hinblick auf die steigenden Verkehrszahlen.

1. Was ist für die zukünftige Organisation in diesem Kanalabschnitt geplant? Inwiefern ergeben sich durch die größeren Wachbereiche und die Umorganisation Veränderungen in der Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben?

2. Inwieweit war bzw. ist das Land Niedersachsen in die Umorganisation der nordrhein-westfälischen Polizei eingebunden und befürwortet es diese?

3. Kann im Zuge der Umorganisation eine gleichbleibende Kontrolldichte sichergestellt werden? Falls nein, welche Aufgaben werden künftig nicht mehr bzw. in geringerem Umfang wahrgenommen?

4. Werden die Zahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten und der Stundenumfang zur Kontrolle des genannten Kanalabschnitts gleichbleiben? Fall nein, inwiefern ergeben sich Veränderungen?

5. Werden die eingesetzten Beamtinnen und Beamten künftig mit zusätzlichen Aufgaben betraut? Wenn ja, mit welchen?

6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit für die örtliche Polizei und die Feuerwehr an Land keine weiteren Aufgaben hinzukommen?

7. Wie kann der effiziente Einsatz des Bootes (z. B. bei Notfällen) gewährleistet werden, wenn es immer erst per Pkw zum Einsatzort transportiert werden muss?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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