Kleine Anfrage:Wird die geplante 5 Millionen-Euro-Lastenrad-Förderung des Landes gekürzt?

Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Eva Viehoff, Volker Bajus, Susanne Menge, Miriam Staudte, Meta Janssen-Kucz, Imke Byl und Dragos Pancescu

Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Eva Viehoff, Volker Bajus, Susanne Menge, Miriam Staudte, Meta Janssen-Kucz, Imke Byl und Dragos Pancescu (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 16.04.2021

Am 2. Oktober 2020 wurde vom niedersächsischen Verkehrsministerium das 5 Millionen Euro umfassende Landessonderprogramm für Lastenräder angekündigt, im Dezember wurde es im Haushalt des Landes verankert. Der geplante Starttermin war Januar 2021. Auf Anfrage von cargobike.jetzt antwortet das Ministerium: „[D]ie geplante niedersächsische Lastenrad-Förderung muss aus aktuellem Anlass noch einmal deutlich überarbeitet werden. Es soll nach wie vor eine Förderung geben, allerdings nicht in dem Umfang wie bisher geplant. Das liegt insbesondere daran, dass der Bund am 1. März 2021 eine neue Förderrichtlinie für die Förderung von Lastanfahrrädern aufgelegt hat. Deren Förderumfang geht deutlich weiter als die bisherige Richtlinie, die zum 18.02.2021 ausgelaufen ist. Insbesondere für gewerbliche Nutzer hat der Bund jetzt nahezu abschließende Fördermöglichkeiten vorgesehen.“ Weiter heißt es in der Antwort des Ministeriums „Daher können wir aber auch an dieser Stelle noch kein konkretes Fördervolumen nennen“.

1. Plant die Landesregierung, das Fördervolumen für Lastenräder trotz bestehender Haushaltsmittel zu reduzieren?

2. Wenn ja, mit welcher Begründung?

3. Für welche Lastenräder soll das Landessonderprogramm für Lastenräder gelten? Sind bei-spielsweise Lastenräder ohne E-Antrieb, Lastenfahrräder für den Personentransport, private Lastenfahrräder und Sharing-Angebote für die private Nutzung von Lastenrädern förderfähig?

4. Ist die Landesförderung nur als eine Kaufprämie ausgelegt, oder sollen auch andere Formen der Förderung miteinbezogen werden, beispielsweise analog zum hessischen Testangebot „Radfahren neu entdecken“ oder dem Modellprojekt aus Bayern „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten - Aufbau eines Lastenradmietsystems in Kommunen“?

5. Wie verhält es sich mit den Vergaberichtlinien für Transportaufträge, Landesfuhrpark o. Ä.?

6. Das Saarland und Nordrhein-Westfalen kumulieren bereits ihre Landesförderung mit der Bundesförderung für gewerbliche Lastenräder. Ist das ein denkbares Modell für Niedersachsen?

7. Wenn ja, um wie viel Prozent soll das Landesprogramm die 25-%-Kaufprämie des Bundes erhöhen?

8. Wenn nein, mit welcher Begründung?

9. Wann im Frühjahr soll die Landesrichtlinie für die Förderung von Lastenrädern erlassen werden?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

Zurück zum Pressearchiv