Kleine Anfrage:Wie gestaltet sich der Schulunterricht unter Corona-Bedingungen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe?

Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Julia Willie Hamburg und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Julia Willie Hamburg und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 30.03.2021

Die Digitalisierung im Bildungsbereich hat mit der Corona-Pandemie Fahrt aufgenommen. Weniger im Fokus stehen Beobachtern zufolge dabei allerdings Kinder und Jugendliche, die in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe leben. In Abhängigkeit von der persönlichen Situation besuchen diese Kinder und Jugendlichen entweder regulären Unterricht außerhalb der Einrichtung oder sollen in der Einrichtung beschult werden.

1. Wie viele Kinder leben derzeit in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe in Niedersachsen, und wie viele von ihnen unterliegen der Schulpflicht?

2. Wie viele der schulpflichtigen Kinder nehmen am Schulunterricht außerhalb der Einrichtung teil?

a) Sind alle diese Kinder mit Endgeräten für den digitalen Unterricht ausgestattet?

b) Welche Fördermittel können Kinder und Jugendliche in Anspruch nehmen, die in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe leben und nicht über ein digitales Endgerät für den Schulunterricht verfügen?

c) Steht allen Kindern ein Arbeitsplatz in der Einrichtung zur Verfügung?

3. Wie viele Kinder werden in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe beschult?

4. Wie gestaltet sich der Schulunterricht unter Pandemiebedingungen in den jeweiligen Einrichtungen?

5. Welche fachlichen Qualifikationen haben die Betreuungspersonen in den Einrichtungen in Bezug auf die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen beim Lernen bzw. welche Anforderungen an die fachliche Qualifikation gibt es?

6. Welcher Anteil der betreuten Kinder und Jugendliche hat einen sonderpädagogischen Förderbedarf?

7. Wie wird sonderpädagogischen Förderbedarfen bei einer Beschulung innerhalb der Einrichtung Rechnung getragen?

8. Welche Informationen liegen der Landesregierung zur technischen Ausstattung stationärer Einrichtungen der Jugendhilfe für den digitalen Schulunterricht vor?

9. Welche Fördermittel können stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen, um digitale Endgeräte anzuschaffen und ihre technische Ausstattung zu verbessern?

10. Welche Vorgaben gibt es für den Schulunterricht in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe in Bezug auf die technische und räumliche Ausstattung?

11. Gelten stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe bei Kontaktbeschränkungen jeweils als ein Haushalt?

12. Gibt es Empfehlungen oder Vorgaben für die Einrichtungen zum Umgang mit dem Infektionsschutz und dem gleichzeitigen (digitalen/telefonischen) Aufrechterhalten von Außenkontakten?

13. Wie bewertet die Landesregierung in Zeiten strenger Kontaktbeschränkungen Maßnahmen wie den Entzug von Handys in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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