Kleine Anfrage:Ist die Förderung der Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen ausreichend?

Anfrage von Volker Bajus

Anfrage des Abgeordneten Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 12.05.2021

Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen will die Landesregierung ausweislich des Förderzweckes ein flächendeckendes Netz von unabhängigen Beratungsstellen schaffen. Einer Übersichtskarte1 auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zufolge gibt es in zahlreichen Landkreisen jedoch kein Beratungsangebot für Erwerbslose.

Die Förderhöhe beträgt 13 500 Euro pro Beratungsstelle für den laufenden Betrieb sowie 2 500 Euro Sachmittelpauschale. Die Zuwendungsbestimmungen sehen ein persönliches Beratungsangebot von mindestens 15 Stunden an drei Tagen pro Woche durch Sozialarbeiterinnen und Sozialbearbeiter oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vor. Die Richtlinie ist befristet bis zum 31.12.2021.

1. Plant die Landesregierung, die Förderung der Erwerbslosenberatungsstellen fortzusetzen, und wenn ja, in welcher Form?

2. Was sind mögliche Gründe dafür, dass es in zahlreichen Landkreisen kein Beratungsangebot für Erwerbslose gibt, und was wird die Landesregierung unternehmen, um hier Abhilfe zu schaffen?

3. Auf welcher tariflichen Basis bzw. fiktiven Eingruppierung der Beratungskräfte hat die Landesregierung die maximale Förderhöhe von 13 500 Euro pro Jahr festgelegt, die an die Maßgabe von 15 Wochenstunden geknüpft ist?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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