Änderungsantrag: Der Pandemie zum Trotz: Angebote für Kinder und Jugendliche sichern und ausbauen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/8853

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung– Drs. 18/9346

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  • Kinder und Jugendliche leiden seit Beginn der Corona-Pandemie besonders stark unter eingeschränkten oder geschlossenen Bildungs- und Freizeitangeboten.
  • Fehlende Bewegung, übermäßiger Medienkonsum und soziale Isolation führen zu einem An-stieg körperlicher und psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.
  • Aus Unsicherheit im Umgang mit den Hygienevorschriften sehen Träger der Kinder- und Jugendarbeit davon ab, ihre Angebote vorzuhalten, obwohl dies unter bestimmten Auflagen durchaus möglich wäre.
  • Das „Aufholpaket“ des Bundes legt den Schwerpunkt auf das Aufholen von Lernrückständen und sieht dafür auch zwingend eine Kofinanzierung durch die Länder vor. Für die Förderung von Schulsozialarbeit und Jugendarbeit stehen mit einem Anteil von knapp 10 bzw. 3% im Verhältnis deutlich weniger Mittel zur Verfügung. Eine Kofinanzierung durch die Länder ist hier nicht vorgeschrieben.

Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf,

  1. die Träger von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu ermutigen, ihre Angebote unter Beachtung der jeweiligen Hygienereglungen weiter vorzuhalten und insbesondere für kleine Kommunen und ehrenamtlichen Strukturen Handlungssicherheit zu schaffen,
  2. die Angebote mit gezielten Förderungen zu stärken und dabei einen Schwerpunkt auf Outdoor-Angebote zu legen,
  3. die Sommerferien zu nutzen, um Kinder und Jugendliche gezielt zu unterstützen und dafür zusätzliche Angebote zu schaffen und insbesondere benachteiligten Jugendlichen verbesserte Teilnahmemöglichkeiten zu bieten,
  4. das „Aufholpaket“ des Bundes mit einem eigenen Aktionsplan zu einem echten Kinder- und Jugendprogramm zu machen und dabei auch einen Schwerpunkt auf zusätzliche Freizeit-, Sport- und Spaßangebote zu legen,
  5. das „Aufholpaket“ des Bundes nicht nur bei den Maßnahmen zum „Abbau von Lernrückständen“ sondern auch für die Maßnahmen der Schulsozialarbeit und der Jugendarbeit mindestens mit Mitteln in gleicher Höhe aufzustocken,
  6. neue Juleica-Aus- und Fortbildungen zu ermöglichen und zu unterstützen und somit hinreichend neue Jugend-gruppenleiterinnen und -leiter zu qualifizieren,
  7. für Kommunen, Träger und Familien Planungssicherheit für die Zeit der Sommerferien zu schaffen und Ferienfreizeiten zu ermöglichen.

Begründung

Kinder und Jugendliche leiden erheblich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie. Fehlende Bildungs- und Freizeitangebote sowie Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich schränken Aufenthaltsräume und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche massiv ein. Studien deuten auf physische und psychische Langezeitfolgen hin. Insbesondere Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien sind davon besonders betroffen. Angesichts sinkender Infektionszahlen und guter Testmöglichkeiten sollten die Sommerferien deshalb genutzt werden, um Kindern und Jugendlichen gezielt und prioritär Freizeit-, Sport- und Spaßangebote zu machen. Das Aufholpaket des Bundes soll zu diesem Zweck mit einem Landesaktionsplan flankiert werden.

Auch heute schon sollten Kinder und Jugendliche unbedingt die Angebote nutzen können, die unter den derzeitigen Beschränkungen möglich sind. Dazu gehören nach § 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung u. a. Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und Angebote der Jugendsozial-arbeit nach § 13 SGB VIII. Aus Unsicherheit über den Umgang mit Hygieneanforderungen sehen viele Anbieter jedoch davon ab, ihre Angebote aufrecht zu erhalten. Hier ist nicht nur kurzfristig Handlungssicherheit zu schaffen. Die Angebote sind auch im Hinblick auf die kommenden Monate und insbesondere auf die Sommerferien gezielt zu stärken, sodass wieder mehr Kinder und Jugendliche erreicht werden können. Neben der finanziellen und sächlichen Ausstattung sind dafür auch zusätzliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter erforderlich. Für die Träger von Angeboten der Jugendarbeit ist außerdem auch eine größtmögliche Planungssicherheit für die Sommerferien von Bedeutung. Hier sollten schon jetzt notwendige Voraussetzungen für die Durchführung von Angeboten mit den Trägern erarbeitet werden.

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