Kleine Anfrage:Wie unterstützt der Kreis Osnabrück die Inklusion? (Teil 1)

Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 31.05.2021

In einem Artikel vom 03.10.2020 in der Neuen Osnabrücker Zeitung wird über eine ‚hitzige Debatte‘ in Osnabrück zum Thema Inklusion und den Erhalt von Förderschulen berichtet. Demnach soll der Kreistag über einen Antrag entscheiden, der den Erhalt bzw. die Verlängerung und Neugründung von Förderschulen mit verschiedenen Schwerpunkten beschließt. Neben der Frage nach der rechtmäßigen Zuständigkeit in einer solchen bildungspolitischen Debatte wurde dem Artikel nach vor allem mit einer besseren Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarfen argumentiert. Diese Unterstützung sei an den Förderschulen eher gegeben als an den Regelschulen.

In Gesprächen mit Eltern vor Ort werde zunehmend auf die prekäre Lage hingewiesen. So wird berichtet, dass die Versorgung der Förderschulen mit sonderpädagogischem Fachpersonal zwar sehr gut sei - oft haben annähernd 100 % der dort arbeitenden Lehrkräfte das Lehramt für Sonderpädagogik - wohingegen die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in den Regelschulen (Grundversorgung und Zusatzbedarfe) immer weniger von Fachkräften, d. h. von Lehrkräften mit dem Lehramt Sonderpädagogik, geleistet werde. Die Grundversorgung und die Zusatzbedarfe werden in der Inklusion also immer mehr von den dort arbeitenden und hierfür nicht ausgebildeten Lehrkräften wahrgenommen. So sollen nach Berichten von Eltern im Landkreis Osnabrück beispielsweise die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung oft nur noch mit einer oder zwei Stunden durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen versorgt werden, die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Körperlich-Motorische Entwicklung scheinen nach Berichten von den ihnen zustehenden drei oder vier Zusatzbedarfsstunden höchstens noch eine durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zu bekommen, einige Kinder werden den Elternauskünften sogar gar nicht von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen begleitet. Auch die Grundversorgung von zwei Stunden wird nach Elterninformationen immer seltener von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausgefüllt. Laut den Berichten werden gleichzeitig so gut wie keine Lehrkräfte ohne Lehramt Sonderpädagogik zur Deckung der Versorgung an die Förderschulen abgeordnet.

1. Wie viele Stunden der Versorgung von Kindern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen an den Förderschulen in Stadt und Landkreis Osnabrück werden durch Lehrkräfte mit einem Studium der Sonderpädagogik und wie viele mit einem anderen Lehramtsabschluss (bitte aufgeschlüsselt nach Schulen, Unterstützungsbedarfen und Anzahl der Schülerinnen und Schüler, auch in Prozent) erteilt?

2. Wie viele Stunden des Stundenbedarfs in der Grundversorgung in den Grundschulen in der Stadt Osnabrück und im Landkreis Osnabrück werden von Lehrkräften mit dem Lehramt Sonderpädagogik erteilt, wie viele Stunden werden von Lehrkräften ohne das Lehramt Sonderpädagogik erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadt und Landkreis sowie Angabe in Prozent)?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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