Kleine Anfrage:Hat die Landesregierung Übergangsfristen für die Umsetzung des Kita-Gesetzes vergessen?

Anfrage des Abgeordneten Volker Bajus

Anfrage des Abgeordneten Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 08.10.2021

Durch das mit SPD/CDU-Mehrheit beschlossene NKitaG und die damit verbundene Begrenzung von „Sharingplätzen“ wurden Familien kurzfristig Hortplätze gekündigt. So haben zwei Horte und betroffene Eltern in Osnabrück erst im September, also im laufenden Kindergartenjahr, erfahren, dass bis zum Ende des Monats nur noch halb so viele „Sharingplätze“ wie bisher zur Verfügung stehen und gültige Hortverträge aufgelöst werden müssten. Andernfalls werde die Rechtsgrundlage für die Zuschüsse des Landes entfallen. Welche Kinder ihren Platz verlieren, wolle man per Losverfahren entscheiden.

Die ehrenamtlichen Vorsitzenden der Trägervereine kritisieren das NKitaG laut Neue Osnabrücker Zeitung: „Dieses Gesetz zwingt uns, gültige Hortverträge, die teilweise bereits vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, in einer völlig unangemessenen Frist zu kündigen. Eltern, die bereits durch die coronabedingte Reduzierung des Betreuungsangebotes erhebliche Probleme hatten, die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren, werden jetzt von der Politik erneut ‚im Regen stehen gelassen'“.

Auch wenn hier dank des Agierens der Stadt durch kurzfristige Einrichtung zweier zusätzlicher Hortgruppen eine schnelle Lösung gefunden wurde, zeigt sich die Stadtverwaltung unzufrieden mit dem Vorgehen des Landes, „weil sich diese ‚auf Einwirken der Stadt Osnabrück zu Übergangsfristen für dieseBetreuungskonstellation im Rahmen des Platzsharings nicht bewegt hat‘“. Auch die Hortbetreiber und die betroffenen Eltern ärgern sich darüber, dass Übergangsfristen nicht mitgedacht und mit ausreichender Vorlaufzeit kommuniziert wurden.

In einer Pressemitteilung der Stadt wird das Land kritisiert: „‘Wir haben es - anders als das Land - in vier Tagen geschafft, im Sinne der Familien zu handeln und ein Angebot vorzuhalten‘, erklärte Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann. Er bedauerte zugleich, dass damit das Land wieder einmal Kosten auf Kommunen abwälzt. ... Beide Hortgruppen kosten die Stadt Osnabrück rund 104 000 Euro im kommenden Jahr“.


1. Warum hat die Landesregierung keine Übergangszeiten bei der Reduktion von „geteilten Plätzen“ für bestehende Horte vorgesehen?

2. Wie steht die Landesregierung zu der Auffassung, dass die kurzfristige Umsetzung des Gesetzes für betroffene Familien unmittelbar Betreuungsnotstände zur Folge habe und (ehrenamtlich geführte) Trägervereine in ihrer Verantwortung überfordere?

3. Warum hat das Land für die Stadt Osnabrück keine Übergangslösung ermöglicht?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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