Kleine Anfrage:Behindert das neue KiTa-Gesetz eine Betreuung in den Randzeiten, und führt es zur Kündigung von Verträgen mit Eltern?

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Julia Willie Hamburg

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Julia Willie Hamburg (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 12.10.2021

Zum neuen Kita-Jahr 2021/2022 ist das neue KiTaG in Kraft getreten. Nun erreichen uns Rückmeldungen zu Problemen in der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen, insbesondere zur Betreuung durch Fachkräfte in den Randzeiten und zum „Platz-Sharing“.

Die Kita-Betreuung in den Randzeiten ist laut mehreren Medienberichten nach der Novellierung des KiTaG in Gefahr, außerdem kommt es zu kurzfristigen Kündigungen von Verträgen von „geteilten Plätzen“ / „Platz-Sharings“ in Horten. Demnach erfolgte die Begrenzung der Sharing-Plätze auf zwei laut Kultusministerium „aus pädagogischen Gründen“, weil weniger Platz-Sharing auch „weniger Fluktuationen und Unruhe in den Gruppen“ bedeute. Dabei wurde allerdings nicht zwischen Hortgruppen und Kita-Gruppen unterschieden. Übergangsfristen sind nicht vorgesehen. Nun müssen nach dem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung mehrere geschlossene Betreuungsverträge mit Eltern im laufenden Kita-Jahr gekündigt werden. Die Neue Presse berichtet am 06.10.2021 zudem, dass zunehmend Kita-Betreuung in den Randzeiten ausfalle, eine Gruppe sogar ganz zu Hause bleiben müsse. Grund seien die seit 1. August geltenden neuen Vorgaben für die Präsenz von mindestens einer Fachkraft auch bei Früh- und Spätbetreuung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sind die in § 9 definierten Fachkräfte vielerorts auf dem Arbeitsmarkt nicht zu bekommen und krankheitsbedingte Ausfälle der vorhandenen Fachkräfte schlecht zu kompensieren. Bisher reichte für die Phasen des Ankommens und Abholens die Anwesenheit von Assistenzkräften (wie sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten) aus.

1. Welche praktischen und zugleich rechtlich möglichen Lösungen bzw. Übergangslösungen sieht die Landesregierung bezüglich der nach der Novellierung des KiTaG notwendig gewordenen Kündigungen von „Sharing-Plätzen“?

2. Wie begründet die Landesregierung die ausnahmslose und zwingende Anwesenheit mindestens einer Fachkraft in den Randzeiten, beispielsweise in der Phase des Ankommens am Morgen?

3. Welche praktischen und zugleich rechtlich möglichen Lösungen bzw. Übergangslösungen sieht die Landesregierung, um die Betreuung in den Randzeiten auch bei akutem Fachkräftemangel oder erhöhtem Krankenstand in den Kitas zu sichern?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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