Kleine Anfrage:Umsetzung der Agenda 2030 (globale Nachhaltigkeitsziele - SDGs) in Niedersachsen

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Marie Kollenrott und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Marie Kollenrott und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 05.11.2021

Die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben im Jahr 2015 mit der Agenda 2030 einen Fahrplan für die Zukunft der Weltgemeinschaft verabschiedet. Geleitet von dem Ziel, weltweit menschenwürdiges Leben zu schaffen, umfasst die Agenda ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte. Dazu wurden 17 Nachhaltigkeitsziele definiert. Wir alle sind aufgefordert, unser Tun und Handeln danach auszurichten.

Das Land Niedersachsen ist dazu im Jahr 2017 in den Prozess eingestiegen und hat die „Nachhaltigkeitsstrategie Niedersachsen“ verabschiedet. Damit hat die Landesregierung grundsätzlich die Agenda 2030 sowie ihre Ziele anerkannt und den Prozess der Umsetzung eingeleitet. Mit dem im Jahr 2020 von der Landesregierung vorgelegten ersten Fortschrittsbericht wird die Strategie weiter-
geführt.

Laut Fortschrittsbericht soll die Nachhaltigkeitsstrategie dazu beitragen, „das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung durch Maßnahmenbeschreibungen und Zielformulierungen in konkretes, langfristiges und transparentes Handeln zu übersetzen, um so schrittweise Diskrepanzen zwischen Leitbild und tatsächlicher Entwicklung zu schließen.“

Sustainable Development Goals allgemein:
1. In welcher Form hat sich die Zugrundelegung der Sustainable Development Goals (SDGs - globale Nachhaltigkeitsziele) im Koalitionsvertrag für das Regierungshandeln in den verschiedenen Ressorts programmatisch bislang ausgewirkt?

2. Wie und unter welcher Federführung werden die Maßnahmen der Ressorts zur Umsetzung der SDGs interministeriell beraten und koordiniert?

3. Wie werden die Maßnahmen zur Umsetzung der SDGs durch die Ressorts dokumentiert (Indikatorenbericht der Nachhaltigkeitsstrategie, Nachhaltigkeitsberichte der Ressorts etc.), und welche Schlussfolgerungen wurden daraus in den einzelnen Ministerien und interministeriell gezogen?

4. Wie bewertet die Landesregierung die bisher erzielten Ergebnisse im Zuge der Implementierung der SDGs in die Landespolitik, insbesondere hinsichtlich der Zielerreichung bis zum Jahr 2030 (bitte je Ziel einzeln Stellung nehmen)?

5. Inwiefern sind Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, zivilgesellschaftlichen Organisationen, dem Rat für Nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeitsbeirat, dem runden Tisch Entwicklungszusammenarbeit (REZ) oder weiteren beratenden Gremien in die Strategie zur Umsetzung der SDGs hinsichtlich Austausch, Vernetzung und wechselseitiger Stärkung zur Erreichung der Ziele der einzelnen Ministerien eingebunden, und hält die Landesregierung diese Einbindung für ausreichend?

6. Welche Initiativen hat die Landesregierung seit 2017 zur Umsetzung der SDGs gemeinsam mit anderen Bundesländern und auf Bundesebene angestoßen?

Umsetzung der einzelnen Ziele:

7. Mit welchen Vorschlägen setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene und auf europäischer Ebene dafür ein, die Förderung der kleinbäuerlichen Strukturen (Unterziel 2.3) umzusetzen und dazu beizutragen, dass EU-Subventionen konsequent an Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutzleistungen gebunden werden?

8. Was hat die Landesregierung bereits unternommen bzw. welche weitergehenden Maßnahmen plant sie, damit bis 2030 „alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben“ – u. a. durch Bildung für nachhaltige Entwicklung (Unterziel 4.7) -, unter besonderer Berücksichtigung der Implementierung der Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Bildungsplänen der Schularten und der Einbindung vorhandener ehrenamtlicher Strukturen und Akteure in Niedersachsen?

9. Wie hat sich die Zahl der verfügbaren Stipendien für Studierende und Auszubildende aus sogenannten Drittstaaten, insbesondere aus den am wenigsten entwickelten Ländern, seit 2017 in Niedersachsen entwickelt (Unterziel 4.b - deutliche Erhöhung der Zahl der Stipendien), und mit welchen weitergehenden Programmen und Maßnahmen fördert die Landesregierung Studierende aus Drittstaaten?

10. Was tut die Landesregierung, um zu ermitteln, inwiefern Menschen mit niedrigerem sozioökonomischen Status überdurchschnittlich von Belastungen durch Lärm- und Luftschadstoffemissionen betroffen sind, und welche Erkenntnisse liegen diesbezüglich für Niedersachsen vor?

11. Inwiefern hat Niedersachsen das Unterziel 6.6 erreicht, bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme zu schützen und wiederherzustellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen? Falls das Ziel bislang nicht erreicht ist: Wann soll es erreicht werden, und inwiefern stehen dafür ausreichende Finanzmittel zur Verfügung?

12. Plant die Landesregierung, die Kann-Vorschrift zur nachhaltigen Beschaffung in den einschlägigen Vorschriften zur Beschaffung, wie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die dazu erlassenen Verordnungen (insbesondere die Vergabeverordnung - VgV), Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A - EU), die für Liefer- und Dienstleistungen einschlägige Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Abschnitt 1
der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sowie das Tariftreue- und Vergabegesetz, im Hinblick auf die Umsetzung des Unterziels 8.4 in eine Soll-Vorschrift umzuwandeln, um so bis 2030 die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anzustreben?

13. Welche weiteren Maßnahmen zur betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen statistischen Erfassung des Unterziels 8.4 will das Land ergreifen bzw. fördern?

14. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung, analog zum Unterziel 8.4 bis 2030 zur Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion beizutragen und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anzustreben?

15. Was trägt dazu bei, und welche Ideen entwickelt die Landesregierung, um bis 2030 eine produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit zu erreichen (Unterziel 8.5)?

16. Welche Konzepte liegen der Landesregierung vor, mit denen das Land analog zum Unterziel 8.6 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, massiv verringern will?

17. Welche Maßnahmen ergreift bzw. plant das Land, um die Arbeitsrechte zu schützen und um sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen zu fördern bzw. um ausbeuterische Arbeitsverhältnisse wie beispielsweise in der fleischverarbeitenden Industrie zu unterbinden (Unterziele 8.7 und 8.8)?

18. Inwiefern kann die Ausrichtung von Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen nach dem Corporate-Social-Responsibility-Ansatz (CSR-Ansatz) einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung darstellen (unter Nennung konkreter Beispiele), und wie begleitet bzw. unterstützt die Landesregierung die Wirtschaft und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, den CSR-Ansatz und die UN-Beschlüsse zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zur Grundlage ihrer Aktivität im In- und Ausland zu machen?

19. Welche Förderinstrumente der Tourismuskonzeption Niedersachsens wird die Landesregierung vorrangig einsetzen, um das Unterziel 8.9 - Förderung eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur sowie lokale Produkte fördert - zu erreichen, und wie sind diese Instrumente finanziell unterlegt?

20. Vor dem Hintergrund, dass der Verkehrssektor bislang nicht zum Erreichen der Klimaziele beigetragen hat, sondern die Emissionen hier sogar gestiegen sind: Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um eine nachhaltige Infrastruktur (Unterziel 9) zu schaffen und damit die Erreichung der Klimaziele auch im Transportsektor durchzusetzen?

21. Welche Ideen hat die Landesregierung entwickelt, um eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, die regionalen und grenzüberschreitenden Verkehr einschließt, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und die den Zugang zu Mobilität für alle Menschen möglich macht (Unterziel 9.1)?

22. Vor dem Hintergrund des SDG-Unterziels 9.1 und mit Blick auf die wegen eines Unfalls seit Jahren unterbrochene Bahnverbindung zwischen Oldenburg und Groningen: Wann wird die Bahnstrecke wieder eröffnet, und welcher Zeittakt ist für die Zugverbindung vorgesehen?

23. Wie häufig, auf welchen Strecken und zu welchen Fahrtzeiten verkehren derzeit Ersatzverkehre?

24. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bis 2030 die Infrastruktur zu modernisieren und die Industrien nachzurüsten mit dem Ziel, sie mithilfe von effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse nachhaltiger zu machen und hier mit gutem Beispiel für andere Länder voranzugehen (Unterziel 9.4)?

25. Die Corona-Pandemie zeigt den Handlungsbedarf für unsere Innenstädte auf. Das SDG 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden - greift dieses Thema auf. Wie unterstützt die Landesregierung den Einzelhandel - über Förderung und eine Digitalisierungsstrategie - darin, das SDG 11 umzusetzen?

26. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um für alle Menschen bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen zu ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen (Unterziel 11.2)?

27. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund des Unterziels 11.2 die nur teilweise Umsetzung des rot-schwarzen Koalitionsvorhabens, ein niedersachsenweit gültiges 365-Euro-Ticket für junge Leute und die ausbleibende Einführung des kostenlosen Schülertickets für den SEK-II- Bereich?

28. Wird es in Niedersachsen gelingen, bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen zu erreichen (Unterziel 12.2)? Wenn nein, in welchen Bereichen sieht die Landesregierung diesbezüglichen Handlungsbedarf?

29. Was unternimmt die Landesregierung, um nachhaltige Verfahren in der öffentlichen Beschaffung zu fördern (Unterziel 12.7)?

30. Vor dem Hintergrund des Unterziels 12.c, „die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrugen entsprechend den nationalen Gegebenheiten [zu] rationalisieren, u. a. durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen“: Welche landesrechtlichen Subventionen
und Ausnahmetatbestände gelten in Niedersachsen für die Förderung und Nutzung fossiler Rohstoffe?

31. Welche Ergebnisse kann die Landesregierung vorweisen, um die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen

a) in Niedersachsen voranzutreiben,
b) global in allen Ländern zu stärken (Unterziel 13.1),

und welche weitergehenden Maßnahmen beabsichtigt sie, kurz- und mittelfristig auf den Weg zu bringen?

32. Welche Datenquellen nutzt die Landesregierung, um die in SDG 13 - „umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ - vorgesehenen Unterziele nachhalten zu können?

33. Wird es absehbar gelingen, bis 2025 die vom Land ausgehende Verschmutzung der Meere durch Meeresmüll und Nährstoffbelastung erheblich zu verringern (vgl. Unterziel 14.1, bitte begründen)?

34. Während das Unterziel 15.2. eine Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung aller Waldarten fordert, stagniert der Anteil der nachhaltig bewirtschafteten Waldflächen in Niedersachsen: Welche Gründe sieht die Landesregierung, und wie soll der Anteil der nachhaltigen Forstwirtschaft weiter ausgebaut werden?

35. Hält die Landesregierung die Maßnahmen des „Niedersächsischen Wegs“ für ausreichend, um das Unterziel 15.5 zum Schutz bedrohter Arten erreichen zu können? Falls nein, welche weiteren Maßnahmen sind notwendig, um das Artensterben zu stoppen?

36. Mit welchen weiteren Formaten sorgt die Landesregierung nach der Einstellung des Rats für Nachhaltige Entwicklung dafür, dass politische Entscheidungsfindungsprozesse im Rahmen der Agenda 2030 bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ sind (Unterziel 16.7)?

37. Wird die Landesregierung zur Sicherstellung der Umsetzung des Unterziels 16.7 eine gesetzliche Grundlage schaffen und ein Informations- und Freiheitsgesetz verabschieden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

38. Welchen Schwerpunkt plant die Landesregierung bei den globalen Partnerschaften Niedersachsens, wie beispielsweise der Partnerschaft mit Tansania und Eastern Cape, zu setzen, um die SDGs gemeinsam partnerschaftlich umzusetzen?

39. Wie bindet die Landesregierung die Partnerschaften der Kommunen und der zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure in die Umsetzung der SDGs im Rahmen der globalen Partnerschaften Niedersachsens mit ein?

Zivilgesellschaftliches Engagement:
40. Welche Projekte in der In- und Auslandsarbeit möchte die Landesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit bis 2022 zur gezielten Umsetzung der Agenda 2030 voranbringen, und welche Ansätze müssen die entwicklungspolitischen Akteurinnen und Akteure aller Ebenen - weltweit und hier im Land - aus ihrer Sicht perspektivisch bis 2030 intensivieren, damit die Nachhaltigkeitsziele in Niedersachsen und in den Partnerregionen erreicht werden können?

41. In welcher Form unterstützt das Land zivilgesellschaftliche Strukturen als wichtige Akteurinnen und Akteure zur Mobilisierung und Umsetzung der Agenda 2030 in der Bevölkerung?

42. Wie fördert das Land die Akteurinnen und Akteure in ihrer Vielfalt und Diversität, z. B. die Einbindung und Partizipation migrantischer Organisationen?

43. Welche Förderinstrumente stellt das Land für bürgerschaftliches Engagement im Sinne der Agenda 2030 zur Verfügung, und wie werden diese von zivilgesellschaftlichen Organisationen genutzt?

44. Das von Bund und den Ländern gemeinsam geförderte Eine Welt-Promotoren-Programm liefert Impulse und stärkt bürgerschaftliches Engagement zur Umsetzung der Agenda 2030 in der Bevölkerung. Eine durch das BMZ beauftragte Evaluation belegt die Erfolge des Programms. Das Programm ist in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet worden. Welche Ausweitung sieht die Landesregierung im Programm vor, damit auch in den strukturschwachen Regionen
Niedersachsens zivilgesellschaftliche Strukturen gestärkt werden können und so zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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