Kleine Anfrage:Warum unterstützt das Land mit dem Förderprogramm "Startklar in die Zukunft" nicht alle Schwimmkurse für Kinder?

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus, Gerald Heere, Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz, Julia Willie Hamburg

und Marie Kollenrot

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus, Gerald Heere, Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz, Julia Willie Hamburg und Marie Kollenrott (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 15.11.2021

Durch das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ werden seit Oktober Sondermittel für Kinder- und Jugendaktivitäten bereitgestellt, die während der Corona-Pandemie nicht oder nur bedingt stattfinden konnten. Gefördert werden neben Bewegungscamps, Freizeiten und Festen auch Schwimmkurse.

Die Landesförderung können bei der Realisierung von Schwimmkursen beispielsweise Mitgliedsorganisationen des LandesSportBundes Niedersachsen und der DLRG in Anspruch nehmen. Kommunale Badbetreiberinnen und Badbetreiber haben nach der vorliegenden Richtlinie aber keine Chance auf eine Förderung, obwohl auch sie über entsprechende Ressourcen verfügen. So tragen auch die städtischen Bäder durch die Erteilung von Schwimmkursen ihren Anteil zur Steigerung der Schwimmfähigkeit von Kindern bei.

1. Auf welche Organisationen, Institutionen und Qualifikationen ist die Förderung beschränkt?
2. Warum können (kommunale) Badbetreiberinnen und Badbetreiber keine Förderung für ihre Kinderschwimmkurse erhalten?
3. Plant die Landesregierung, ihre Förderbedingungen zu öffnen? Wenn ja, in welchem Umfang?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

Zurück zum Pressearchiv