Kleine Anfrage:Private Sicherheitsunternehmen in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Janßen und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Janßen und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 19.01.2022

Das Ministerium für Inneres und Sport gab den Kommunen per Erlass vom 10. Oktober 2014 die Selbstverpflichtungserklärung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) bekannt, in der sich die LAB NI verpflichtete, eigenes interkulturell geschultes Personal zu beschäftigen und nur mit Firmen zu kooperieren, die sich zur Willkommenskultur bekennen und sich vertraglich verpflichten,
die LAB NI-Standards einzuhalten. Darin finden sich die folgenden weiteren Aussagen: „Die kontinuierliche Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert eine Tätigkeit auf menschlich und fachlich hohem Niveau. Wir reflektieren unser Handeln regelmäßig, erarbeiten und aktualisieren Konzepte zur Gewaltprävention, Konfliktmanagement sowie transparente Regelungen im Umgang
mit Krisen. Für Konflikte und Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner stellen wir ein geregeltes, transparentes Beschwerdemanagement zur Verfügung.“ Eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung für die Unternehmen, die für die LAB NI tätig werden sollten, lag dem Erlass ebenfalls bei.

In dem Erlass empfiehlt das Innenministerium den Kommunen, sich an dessen Vorgaben zu orientieren und in ihren eigenen Gemeinschaftsunterkünften entsprechend zu verfahren.

1. Gelten die oben genannten Vorgaben und die Selbstverpflichtungserklärung der LAB NI aus dem Erlass noch? Falls nicht, warum und seit wann nicht mehr, und was gilt stattdessen?

2. An welchen Standorten der LAB NI sind welche privaten Sicherheitsunternehmen tätig? Bitte jeweils mit Angaben,
a) über wie viele Unterbringungsplätze der Standort verfügt,
b) seit wann das private Sicherheitsunternehmen an dem jeweiligen Standort tätig ist,
c) wie viele Beschäftigte das private Sicherheitsunternehmen an dem jeweiligen Standort einsetzt,
d) ob die Beschäftigten des privaten Sicherheitsunternehmens durchgängig oder nur zu speziellen Tages-/Nachtzeiten eingesetzt werden,
e) ob das private Sicherheitsunternehmen auf Subunternehmen zurückgreift und, falls ja, auf wie viele und welche, seit wann und mit wie vielen Beschäftigten.

3. Ist an einem Standort oder mehreren Standorten der LAB NI das private Sicherheitsunternehmen in den letzten sieben Jahren gewechselt worden und gegebenenfalls an welchen Standorten?

4. Gab es an einem Standort oder mehreren Standorten der LAB NI Probleme, Vorfälle oder Vorwürfe mit bzw. gegen das private Sicherheitsunternehmen? Falls ja, wo, wann und welche?

5. Welche Kommunen sind der Empfehlung des Innenministeriums in dem genannten Erlass nach aktuellem Kenntnisstand gefolgt? Eine Abfrage seitens der Landesregierung bei den Kommunen halten die Fragesteller aus Zeitgründen nicht für erforderlich.

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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