Kleine Anfrage:„Nackt bis auf die Mund-Nasen-Maske“? - Sind die Polizeieinsätze gegen Klimaaktive in Osnabrück verhältnismäßig?

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus, Julia Willie Hamburg, Marie Kollenrott und Imke Byl

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus, Julia Willie Hamburg, Marie Kollenrott und Imke Byl (Bündnis 90/Die Grünen) an die Landesregierung, eingegangen am 29.01.2022

Am 22.01.2022 kam es in der Osnabrücker Innenstadt zu einem Polizeieinsatz, über den die taz ausführlich erstmals berichtete. Im Rahmen einer Aktion für Klimaschutz setzten sich zwei Aktive von der örtlichen Extinction Rebellion-Gruppe auf zwei Straßen in der Nähe der Fußgängerzone, um Passant*innen auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Die Aktion verlief nach Angaben des Berichts durchgängig friedlich. Eine der beiden Klima-Aktiven wurde von der Polizei aufgefordert, die Straße zu räumen. Dem sei sie unmittelbar nachgekommen. In der Folge wurde sie laut Pressebericht festgenommen und auf die Wache gebracht, wo sie sich laut Bericht im Rahmen der Identitätsfeststellung komplett „Nackt bis auf die Mund-Nasen-Maske“ entkleiden musste, was einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt.

In der NOZ vom 27.01.21 wird die Stellungnahme der Polizei dazu wie folgt zitiert:
„Während der Maßnahme hat keine ganzheitliche Entkleidung der Person stattgefunden”. Ähnlich heißt es in der HAZ am 27.01.21.

Nach einem Bericht der NOZ vom 14.01.21 kam es Mitte September 2021 in Osnabrück zu einer Hausdurchsuchung bei einem Aktiven von Fridays for Future. Der Tatvorwurf war eine Sachbeschädigung, die im Juli stattgefunden haben soll, bei der das Wasser einer Indoor-Surfanlage in einem lokalen Textil-Kaufhaus mit Farbmitteln verunreinigt worden war. Zu der Sachbeschädigung hat sich eine Gruppe bekannt, die damit auf die Ausbeutung in der Textilproduktion aufmerksam machen wollte.

Bei der Hausdurchsuchung wurden bei dem erwähnten 22-Jährigen Aktiven Laptop und Handy beschlagnahmt. In Verdacht geraten war er nicht direkt, sondern wegen einer Videoüberwachung im Kaufhaus, die jemand gezeigt haben soll, der dem Verdächtigen ähnlich sehen solle. Laut TAZ sei der Verdacht auf ihn wegen einer Funkzellenabfrage gefallen, die den 22-jährigen in derselben Funkzelle mutmaßte. Offensichtlich wurde bei der Sachbeschädigung ein politischer Hintergrund vermutet  und – so mutmaßen Klimaaktive laut Zeitungsbericht – der Betroffene sei nur deswegen in den Fokus der Ermittlungen geraten, weil er von Klimaprotesten her als politisch aktiv bekannt geworden sei.



In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

1. Warum ist die Aktivistin festgenommen und mit zur Wache genommen worden, obwohl der Protest friedlich war und sie nach Angaben von Zeugen der Aufforderung der Polizei unmittelbar Folge geleistet hat?

2. Welchen Beitrag sollte in dem konkreten Fall die Entkleidung zur Feststellung der Identität liefern?

3. In welchen Fällen ist  eine  vollständige Entkleidung im Rahmen einer Identitätsfeststellung nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zulässig?    

4. Wenn es, wie die Polizei Osnabrück sagt, „keine ganzheitliche Entkleidung“ gegeben hat, welche Kleidungsstücke durfte die Festgenommene anbehalten und zu welchem Zweck mussten die anderen Kleidungsstücke ausgezogen werden?

5. Aus welchen möglicherweise sonstigen Gründen wurde die Aktivistin aufgefordert sich zu entkleiden?

6. Gab es bereits in der Vergangenheit Beschwerden gegen diese Art des Vorgehens bei der Osnabrücker Polizei?

7. Welche konkreten Erkenntnisse konnten durch die Entkleidung gewonnen werden? 

8. Waren die Festnahme und die ergriffenen Maßnahmen wie die Entkleidung verhältnismäßig?

9. Wie bewertet die Landesregierung den beschriebenen Einsatz der Polizei am 22.01.22?

10. Kann die Landesregierung nachvollziehen, dass sich die Betroffene eingeschüchtert gefühlt hat?

11. Kann die Landesregierung bestätigen, dass bei der erwähnten Hausdurchsuchung im September der 22-Jährige nur wegen seines politischen Einsatzes für das Klima in Verdacht geraten ist? Wenn nein, warum ist er dann in Verdacht geraten?

12. Gibt es nach Ansicht der Landesregierung einen Zusammenhang zwischen Klimaprotesten und dem Protest gegen die Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie, der polizeitaktisch relevant ist?

13. Wie viele Ermittlungsverfahren und Strafverfahren im Zusammenhang mit Klimaprotesten haben die Behörden bislang in Osnabrück aufgenommen? Gegen wie viele Menschen wurde dabei ermittelt?

14. Wie viele Ermittlungsverfahren und Strafverfahren im Zusammenhang mit Klimaprotesten in Osnabrück wurden mit Strafen zu Lasten der Klimaaktiven abgeschlossen?

15. Hat die Polizei ihre Art des Umgangs mit Klimaprotesten geändert? (Wenn ja wie, warum und in welchen Regionen?)

16. Kann die Landesregierung nachvollziehen, dass die Klimaaktiven darauf hinweisen, dass die Behörden mit ihnen deutlich repressiver umgehen, als in der Vergangenheit?

17. Beobachtet die Landesregierung oder ihre Sicherheitsbehörden Klimaaktive in Niedersachsen? (Wenn ja, bitte unter Nennung der Organisation/Initiative/Verband/Zusammenschluss und Region.)

 

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