Kleine Anfrage:Corona-Sonderprogramm für Projekte von Soloselbständigen und Kultureinrichtungen: Welche Projekte wurden nach den Förderrichtlinien A, B und D gefördert, und wird es eine Verlängerung des Programms geben?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz, Volker Bajus, Detlev Schulz-Hendel, Dragos Pancescu

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz, Volker Bajus, Detlev Schulz-Hendel, Dragos Pancescu (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 23.02.2022

Mit dem Corona-Sondervermögen hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur im September 2020 das Programm „Niedersachsen dreht auf“ aufgelegt. In einer Pressemittelung vom 10.06.2021 verkündete das Ministerium: „Das Programm ‘Niedersachsen dreht auf‘ wird bis Ende 2022 verlängert. In allen vier Förderlinien können ab sofort wieder Anträge gestellt werden. ‚Wir brauchen Kultur dringender denn je‘, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. ‚Niedersachsen dreht auf‘ ist eine echte Erfolgsgeschichte. Gerade jetzt, wo es endlich wieder los geht mit vielfältigen kulturellen Aktivitäten, ist es wichtig, dass weitere Anträge bei ‚Niedersachsen dreht auf‘ gestellt werden können. So stellen wir sicher, dass wir eine nachhaltige Vitalisierung der Kultur in ganz Niedersachsen erleben werden.‘ Vier Millionen Euro stehen für die Neuauflage des Programms bereit“.

1. Welche Projekte wurden nach den Förderrichtlinien A, B und D gefördert (bitte aufschlüsseln nach Förderlinie A, B und D, Projekt und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt)?

2. Wie hoch war die ursprünglich beantragte Fördersumme, und wie viele Fördergelder wurden bisher abgerufen (bitte aufschlüsseln nach Förderlinie A, B und D)?

3. Ist eine Verlängerung des Programms „Niedersachsens dreht auf“ vorgesehen? Wenn ja, bis wann soll das Programm verlängert werden, und in welcher Höhe stehen Fördermittel für die Förderlinien A, B, C und D zu Verfügung?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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