Kleine Anfrage:Kriegsverherrlichende Handlungen auf prorussischen Demonstrationen in Niedersachsen

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung Marie Kollenrott, Meta Janssen-Kucz, Volker Bajus (Bündnis 90/Die Grünen

Anfrage der Abgeordneten Marie Kollenrott, Meta Janssen-Kucz und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 06.05.2022

Seit dem Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24.02.2022 kommt es auch in Niedersachsen vereinzelt durch Personen oder Gruppierungen zu Solidaritätsbekundungen gegenüber dem Angriffskrieg und mutmaßlichen Verbrechen Russlands in der Ukraine, etwa durch das Zeigen des „Z“-Symbols oder sowjetischer Flaggen in Bezug auf den Krieg. Gemäß dem NDR kam es u. a. in Hannover und Osnabrück zu prorussischen Demonstrationen, wobei in Osnabrück kriegsverherrlichende Schilder beschlagnahmt worden sein sollen. Die beschriebenen und weitere Handlungen können strafbar sein (§ 140 Nr. 2 StGB) oder Verstöße im Rahmen der Demonstrationsauflagen darstellen.

1. Wie viele prorussische Demonstrationen haben seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine in Niedersachsen stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Zahl der Teilnehmenden, Organisatorinnen und Organisatoren und angegebenen Anlass)?
2. Wie viele und welche Straftaten und Verstöße gegen die Demonstrationsauflagen wurden mit Bezug zu Frage 1 jeweils festgestellt (bitte aufschlüsseln nach der jeweiligen Demonstration)?
3. Welche weiteren Handlungen können auf Basis welcher Rechtsgrundlagen in diesem Zusammenhang strafbar sein oder Verstöße im Rahmen von Demonstrationsauflagen darstellen?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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