Kleine Anfrage:Wie und wann kommen die angekündigten Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit geringen Einkommen im Zuge der Energiekrise, wie die Härtefallfonds zur Vermeidung von Strom- und Gassperren?

Abgeordnete Volker Bajus, Julia Hamburg, Christian Meyer, Gerald Heere, Meta Janssen-Kucz,

Eva Viehoff und Marie Kollenrott (GRÜNE).

Am 9. August hat die Landesregierung angekündigt, die Einrichtung kommunaler Härtefallfonds zur Vermeidung von Strom- und Gassperren bei Menschen mit geringem Einkommen im Zuge der Energiekrise finanziell zu unterstützen. So heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung: „Die Landesregierung ist bereit, sich auf der Basis von Konzepten der Kommunen und/oder Energieversorger zu einem Drittel an den Kosten von lokalen Härtefallfonds zu beteiligen. Mit diesen Härtefallfonds sollen Menschen in besonderen Notlagen, die ihre Energiekosten nicht bezahlen können und bei denen soziale Sicherungssysteme nicht greifen, subsidiär eine Unterstützung bekommen. Hierzu ist landesseitig zunächst ein Betrag bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen.“ Als weitere Maßnahmen hat die Landesregierung die Unterstützung der Tafeln und der Mobilisierung von Ehrenamtlichen zugesagt, zudem sollen Beratungsangebote zum Energiesparen ausgebaut werden.

1. Welchen Kriterien müssen die Konzepte von Kommunen und Energieversorgern für Härtefallfonds entsprechen, um vom Land Mittel zu bekommen, und wie werden diese Mittel haushaltsrechtlich abgedeckt?
2. Wann ist mit der Einrichtung entsprechender Härtefallfonds zu rechnen, und welche Kommunen haben bislang Interesse gezeigt?
3. Was hat die Landesregierung bislang unternommen, um die Tafeln zu unterstützen und die Beratungsangebote zum Energiesparen auszubauen?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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