Pressemeldung Nr. 43 vom

Fracking: Niedersachsen für scharfe Bedingungen bei Erdgasförderung

„40 Jahre lang wurde die Gasförderung in Niedersachsen im stillen Kämmerlein und ohne Prüfung der Umweltverträglichkeit genehmigt. Damit ist jetzt Schluss! Wir begrüßen, dass die rot-grüne Landesregierung jetzt handelt und eine UVP mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Kommunen festschreiben will."

Darum geht's

Umweltminister Stefan Wenzel und Wirtschaftsminister Olaf Lies haben heute (17. März 2014) den Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtags über den geplanten Erlass zur Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Erdgasförderung informiert.

Das sagen die Grünen

Volker Bajus, umwelt- und energiepolitischer Sprecher

„40 Jahre lang wurde die Gasförderung in Niedersachsen im stillen Kämmerlein und ohne Prüfung der Umweltverträglichkeit genehmigt. Damit ist jetzt Schluss! Wir begrüßen, dass die rot-grüne Landesregierung jetzt handelt und eine UVP mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Kommunen festschreiben will."

"Niedersachsen muss mit dieser Notmaßnahme reagieren, weil der Bund faktisch die Arbeit verweigert. Wir brauchen endlich ein modernes Bundesbergrecht, das es den Ländern ermöglicht, die Genehmigung unkonventioneller Erdgasförderung aus Schiefergestein abzulehnen. Bisher können wir das nicht: Wenn die Gas-Förderunternehmen Anträge stellen, muss das Land diese auf der Grundlage des geltenden Bundesrechts bearbeiten und in der Regel genehmigen.“

Zum Hintergrund

Unter intensiver Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit bereiten das Wirtschafts-und Umweltministerium derzeit einen Erlass vor, mit dem eine Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Vorhaben zur Aufsuchung und Förderung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten mittels hydraulischer Bohrlochbehandlung künftig verbindlich vorgeschrieben werden soll. Erstmals umfasst diese Prüfung auch die Auswirkungen auf die Geologie, den unterirdischen Naturraum. Mit dem Erlass wird klargestellt, dass in Niedersachsen das Zutagefördern von Lagerstättenwasser bei der Gasförderung aus großen Tiefen genauso wie das Einbringen von Frack-Flüssigkeiten in tiefe Lagerstätten einen Eingriff in den Wasserhaushalt darstellen. Der Erlass behandelt ausdrücklich nicht die Förderung von Schiefergas aus unkonventionellen Lagerstätten, weil die Landesregierung diese Gasförderung nicht für verantwortbar hält.

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