Pressemeldung Nr. 27 vom

Anhörung bestätigt rot-grüne Windkraftpolitik:Grüne: Niedersachsen soll Windenergieland Nr. 1 bleiben

„Niedersachsen soll Windenergieland Nr. 1 blieben. Über 30.000 Arbeitsplätze sind in dieser Zukunftsbranche neu entstanden. Dank der technischen Entwicklung und größerer Anlagen braucht der weitere Ausbau dabei nicht erheblich mehr Standorte als heute“, so Volker Bajus.

Darum geht’s

Im Umweltausschuss des Landtages fand heute (2. März 2015) eine umfangreiche Anhörung zum Thema Windenergie in Niedersachsen statt. Dabei ging es um den weiteren Ausbau der Windkraft an Land und die Forderung der FDP nach einem gesetzlichen Mindestabstand von 1.500 – 2.000 Metern.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin und Mitglied im Umweltausschuss

"Die Stellungnahmen der Fachleute bestärken uns: Eine pauschale Abstandsregelung wie sie Bayern plant wäre das Ende des Ausbaus der Windkraft in Niedersachsen. Wenn wir aus der gefährlichen Atomkraft und der klimaschädlichen Kohleverstromung raus wollen, ist die Windkraft an Land als kostengünstige Säule der Energiewende unverzichtbar.“

Volker Bajus, umwelt- und energiepolitischer Sprecher

„Die Entscheidung über Abstandsregelungen muss bei den kommunalen Planungsträgern bleiben. Wir brauchen qualifizierte Abwägungsprozesse in den Regionen mit frühzeitiger Einbeziehung der Öffentlichkeit. Denn die Kommunen und die Menschen vor Ort wissen am besten, welche Abstände sinnvoll und wo lokaler Windanlagen möglich sind.“

„Niedersachsen soll Windenergieland Nr. 1 blieben. Über 30.000 Arbeitsplätze sind in dieser Zukunftsbranche neu entstanden. Dank der technischen Entwicklung und größerer Anlagen braucht der weitere Ausbau dabei nicht erheblich mehr Standorte als heute.“

Zum Hintergrund

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag die Einführung einer sogenannten Länderklausel um einen Mindestabstand der zehnfachen Nabenhöhe zwischen Windanlagen und Wohnbebauung festzulegen. Der Umweltausschuss hat dazu heute u.a. Stellungnahmen von den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Umweltbundesamt, der Klimaschutzagentur Hannover, dem niedersächsischen Landvolk sowie einem Bündnis von Bürgerinitiativen gehört.

Bei der Auswahl von Standorten müssen sowohl die Interessen der Anwohner als auch die des Natur- und Landschaftschutzes berücksichtigt werden. Die Zuständigkeit für die Ausweisung von geeigneten Windenergiegebieten liegt bei den regionalen Planungsträgern. Diese prüfen in jedem Einzelfall, welche Abstände zum Schutz von Mensch und Umwelt eingehalten werden müssen.

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