Pressemeldung Nr. 100 vom

EEG-Reform 2016 weiter in der Kritik:Volker Bajus: Bundestag muss für Bürgerenergie nachbessern

„Niedersachsen hat sich gemeinsam mit den norddeutschen Ländern erfolgreich für die Energiewende eingesetzt. Die schlimmsten Attacken der Großen Koalition auf die Erneuerbaren konnten abgewendet werden. Damit hat die Ökostrombranche für ihre Investitionen jetzt immerhin einen verlässlichen, wenn auch viel zu kleinen Ausbaupfad.“

Darum geht’s

Ministerpräsident Stephan Weil und Umweltminister Stefan Wenzel haben heute (Mittwoch 09.06.2016) im Landtag über die Ergebnisse der Bund-Länder-Verhandlungen zur zukünftigen Förderung der Erneuerbaren Energien berichtet. Dabei ging es insbesondere um die Auswirkungen der anstehenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf Niedersachsen.

Das sagen die Grünen

Volker Bajus, energiepolitischer Sprecher

„Niedersachsen hat sich gemeinsam mit den norddeutschen Ländern erfolgreich für die Energiewende eingesetzt. Die schlimmsten Attacken der Großen Koalition auf die Erneuerbaren konnten abgewendet werden. Damit hat die Ökostrombranche für ihre Investitionen jetzt immerhin einen verlässlichen, wenn auch viel zu kleinen Ausbaupfad.“

„Die bislang geplanten Ausnahmeregelungen für die Bürgerenergie sind ein Placebo. Der Bundestag muss hier dringend nachbessern und die "Energiewende vor Ort" stärken. Genossenschaften, Bürgerwindparks und vor allem Stadtwerke dürfen nicht systematisch benachteiligt werden, sondern brauchen eine faire Chance im Wettbewerb mit kapitalstarken Großinvestoren.“

„Die Bundesregierung wirft der Energiewende noch immer unnötig Steine in den Weg. So soll in sogenannten Netzausbauregionen der Windenergieausbau begrenzt werden. Sinnvoller wäre es, in diesen Regionen Pilotprojekte für intelligente Energiespeicherung einzurichten. So könnten Zukunftslabore für eine 100prozentige erneuerbare Energieversorgung entstehen.“

Zum Hintergrund

Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen. Die Förderung der Erneuerbaren wird auf ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren umgestellt. Die Bundesregierung sieht für den Ausbau der Windenergie an Land künftig einen jährlichen Zubau von 2.800 Megawatt (MW) vor. In den sogenannten Netzengpassregionen sollen nur noch 58 % der bisherigen Windstrommengen zugebaut werden dürfen. Davon sind insbesondere Niedersachsen und Schleswig-Holstein betroffen. Der jährliche Ausbaukorridor für Offshore-Windkraft soll 730 MW und für Biomasse 150 MW betragen. Die Photovoltaik wird bei 2500 MW pro Jahr gedeckelt. Davon sollen 600 MW ausgeschrieben werden. Ausnahmen von den Ausschreibungen für kleine, lokale Anbieter wie Bürgerenergiegenossenschaften und Stadtwerke soll es nicht geben. Nur Hausbesitzer, die kleine Photovoltaikanlagen installieren wollen, bleiben ausgenommen.

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