Pressemeldung Nr. 110 vom

Enttäuschung über EEG-Reform:Volker Bajus: Rückschlag für Ökostrom und Bürgerenergie

"Die Reform ist ein ärgerlicher Rückschlag für den Ökostromausbau. Die Mengenziele bleiben deutlich hinter dem zurück, was für den Klimaschutz notwendig wäre. Gabriels Energiepolitik steht im krassen Gegensatz zu den Beschlüssen des Klimagipfels von Paris. Angesichts auch aktuell wieder spürbarer, zunehmender Extremwetter ist das klimapolitisch unverantwortlich."

Darum geht's

Der Bundestag hat heute (24. Juni 2016)  die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetz beraten. Diese sieht die Umstellung des Fördersystems für Ökostromanlagen von Festbeträgen auf ein Ausschreibungsmodell vor. Zudem wurden für Wind, Sonne und Biogas jährliche Mengenbegrenzungen festgesetzt.

Das sagen die Grünen

Volker Bajus, energiepolitischer Sprecher

"Die Reform ist ein ärgerlicher Rückschlag für den Ökostromausbau. Die Mengenziele bleiben deutlich hinter dem zurück, was für den Klimaschutz notwendig wäre. Gabriels Energiepolitik steht im krassen Gegensatz zu den Beschlüssen des Klimagipfels von Paris. Angesichts auch aktuell wieder spürbarer, zunehmender Extremwetter ist das klimapolitisch unverantwortlich."

"Das neue Ausschreibungsmodell schafft nicht mehr Wettbewerb, sondern drängt kleine, lokale Investoren aus dem Markt. Dazu gehören Stadtwerke, Energiegenossenschaften und Bürgerwindparks, die in Niedersachsen besonders verbreitet sind und für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort sorgen."

"Nicht Windkraft und Sonnenenergie sind das drängendste Problem beim Netzausbau, sondern die unflexiblen, alten Kohlekraftwerke, die die Netze verstopfen. Dazu kommt noch die mangelhafte Unterstützung von Energiespeichern durch den Bund."

Zum Hintergrund

Die Förderung der Erneuerbaren wird auf ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren umgestellt. Die Mengendeckel für den Ausbau der Windenergie an Land sehen künftig einen jährlichen Zubau von 2.800 Megawatt (MW) vor. Für Offshore-Windkraft 730 MW und für Biomasse 150 MW. Die Photovoltaik wird bei 2500 MW pro Jahr gedeckelt.

Ausnahmen von den Ausschreibungen für kleine, lokale Anbieter wie Energiegenossenschaften und Stadtwerke soll es nicht geben, obwohl die EU-Richtlinien dies ausdrücklich erlauben würden. Problem für die kleinen Akteure sind die Investitionen, die vorab geleistet werden müssen, um überhaupt an Ausschreibungen teilnehmen zu können. Dieses finanzielle Risiko können große Investoren durch Mischkalkulation abfedern, kleine hingegen nicht. Mithin nimmt das Gesetz Hausbesitzer, die kleine Photovoltaikanlagen installieren wollen, von der Ausschreibung aus.

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