Pressemeldung Nr. 104 vom

Fracking: Bundesregierung scheitert mit Gesetz

„Ohne das Gesetz im Rücken haben Behörden kaum Spielraum, Fracking einzuschränken. Im Klartext: Die Bundesregierung begünstigt den flächendeckenden Einstieg in diese giftige, gefährliche Technik“, so Volker Bajus.

Darum geht’s

Bundesumweltminister Peter Altmaier hat am Dienstag erklärt, dass das Gesetz zur Regelung der Fracking-Technik in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird. Die Regierungsparteien CDU und FDP sind sich in entscheidenden Punkten nicht einig geworden.

 Das sagen die Grünen

Volker Bajus, umweltpolitischer Sprecher

„Ohne das Gesetz im Rücken haben Behörden kaum Spielraum, Fracking einzuschränken. Im Klartext: Die Bundesregierung begünstigt den flächendeckenden Einstieg in diese giftige, gefährliche Technik.“

„Nach quälender Diskussion und mehrfacher Ankündigung des Vollzugs wird nun lapidar das Aus für das Gesetz verkündet. Ich nenne das: Arbeitsverweigerung!“

„Den Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir Grünen zwar als zu schwammig kritisiert, aber nix tun geht natürlich gar nicht. Die Bundesregierung lässt alle Bürger, die sich um die Landschaft und ihr Trinkwasser sorgen, im Stich.“

Zum Hintergrund

Mit der Fracking-Technik wird „unkonventionelles“ Gas gefördert. Dieses Gas ist von Stein umschlossen und damit schwer zu gewinnen. Also muss man unter hohem Druck ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in Gesteinsschichten pressen, die oft tief unter der Oberfläche liegen. Einige dieser Chemikalien sind äußerst giftig. Der Druck bricht das Gestein auf, so dass das Gas nach oben entweichen kann. Das Wort „Fracking“ leitet sich denn auch von dem englischen Verb „to fracture“ (=aufbrechen) ab.

Bürger und Umweltschützer fürchten, dass giftige Substanzen Böden und Grundwasser verseuchen, so dass landwirtschaftliche Produkte und das Trinkwasser in Mitleidenschaft gezogen werden. In Deutschland regelt das Bergrecht die Förderung von Gas. Eine Prüfung auf Verträglichkeit für die Umwelt kennt das Verfahren nicht.

Der Bundesrat hatte am 1. Februar den Einsatz von toxischen Substanzen abgelehnt, solange die Risiken nicht geklärt sind. Zunächst gelte es die Fragen zu beantworten, die unter anderem ein Gutachten des Umweltbundesamtes aufgeworfen habe, so der Bundesrat.

Seit diesem Beschluss ringen Umweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) um die Neuordnung des Frackings. Dabei stoßen sie auch im eigenen Lager auf Widerstand. So haben Anfang Mai 80 Bundestagsabgeordnete der CDU die Bundeskanzlerin aufgefordert, die Möglichkeiten zum Einsatz von Fracking erheblich einzuschränken.

Zuletzt hatte der Sachverständigenrat für Umweltfragen, der die Bundesregierung berät, die Gewinnung von Erdgas durch Fracking als entbehrlich bezeichnet, was den Vollzug der Energiewende betrifft. Außerdem solle Fracking wegen der gravierenden Wissenslücken über die Auswirkungen der Technik auf die Umwelt nicht kommerziell eingesetzt werden, so der Rat.

Nirgends in Deutschland wird so viel Gas gefördert wie in Niedersachsen; auch der größte Teil des „unkonventionellen“ Gases (Schiefer-Gas) wird hier vermutet.

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