Volker Bajus: Rede zur Einsetzung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums für den Verfassungsschutz
TOP 22 – Antrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums für den Verfassungsschutz
- Es gilt das gesprochene Wort -
Wir beraten heute über die Einrichtung des neuen Parlamentarischen Kontrollgremiums für den Verfassungsschutz. Dieses Gremium ist kein Selbstzweck. Es ist eine notwendige Antwort auf eine grundlegend veränderte Sicherheitslage.
Diese Veränderung beginnt nicht erst mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im Jahr 2022 – aber seitdem ist unübersehbar wie sie sich verschärft.
Wir erleben gezielte Sabotage-, Spionage- und Einflussoperationen, nicht nur aber insbesondere aus Russland. Diese richten sich nicht nur gegen Infrastruktur oder staatliche Stellen, sondern gezielt auch gegen die Meinungsfreiheit, gegen das Vertrauen in demokratische Verfahren und gegen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Neu – und noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar – ist, dass es inzwischen auch aus befreundeten Ländern wie den USA Versuche gibt, politischen Einfluss zu nehmen. Über Desinformation, Bots und Algorithmen wird versucht, Meinungsfreiheit zu verzerren und demokratische Prozesse zu destabilisieren.
Diese Einflussversuche bleiben nicht folgenlos. Rechtsextreme und demokratiefeindliche Narrative gewinnen an Reichweite und untergraben das Vertrauen in unseren Verfassungsstaat. Gerade deshalb braucht es eine wirksame und besonders vertrauliche parlamentarische Kontrolle unserer Nachrichtendienste.
Eine sinnvolle Kontrolle hochsensibler Geheimdienstinformationen braucht ein fachkundiges Gremium und eine starke demokratische Legitimation seiner Mitglieder. So stellen wir sicher, dass die parlamentarische Kontrolle fest mit dem Willen des Parlaments und damit auch dem Willen der Bürgerinnen und Bürger verankert ist.
Für uns Grüne ist klar: Wir können nur solchen Kandidatinnen und Kandidaten unser Vertrauen schenken, von denen wir wissen, dass sie nicht gegen die Verfassung, nicht gegen die Demokratie und nicht gegen die freiheitliche Grundordnung arbeiten.
SPD und Grüne haben sich gemeinsam mit der CDU darauf verständigt, die Zahl der Mitglieder auf fünf zu begrenzen. Bei 146 Abgeordneten ist das eine ausgewogene Lösung: Der Kreis der Eingeweihten bleibt bewusst klein, die parlamentarische Kontrolle aber wirksam. Die Opposition ist dabei – wie gesetzlich vorgesehen – angemessen vertreten.
Ein Blick auf andere Parlamente zeigt: Kleine, arbeitsfähige Kontrollgremien sind der Standard. In Schleswig-Holstein sind es auch fünf, in Hessen vier, in Bayern gibt es derzeit sechs Mitglieder. In Mecklenburg-Vorpommern fünf, in Rheinland-Pfalz gar nur drei. Im Bundestag sind es bei über 600 Abgeordneten neun, allerdings sind dort drei Sitze nicht besetzt.
Fünf Mitglieder in Niedersachsen sind also angemessen.
Für die Grünen hat im Dezember 2025 meine Kollegin Frau Camuz das Gesetz zu diesem Gremium begründet. Wenn der Landtag sie heute wählt, wird sie unsere Fraktion und den Landtag dort engagiert und verantwortungsvoll vertreten. Darauf können Sie sich verlassen.
Zum Schluss: Dieses Gremium und seine Regeln sind neu. Wir werden daher die Arbeit eng begleiten und die Arbeitsfähigkeit genau im Blick behalten. Wenn sich zeigt, dass Regelungen suboptimal sind, werden wir als Parlament nachsteuern müssen.